3. Reformstufe BTHG: Die neue Eingliederungshilfe
3. Reformstufe BTHG: Die neue Eingliederungshilfe

3. Reformstufe BTHG: Die neue Eingliederungshilfe

Seminar

Referent: Edith Sonntag


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Sprache: Deutsch

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Walhalla Fachverlag

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Mit Inkrafttreten der 3. Reformstufe ab 01.01.2020 wird die Eingliederungshilfe nicht mehr Bestandteil des Sozialhilferechts (SGB XII) sein, sondern Teil des SGB IX. Damit ändern sich nicht nur eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften und Anspruchsgrundlagen für die Eingliederungshilfe, sondern auch das Verfahrensrecht. Aus bisher 9 werden 61 Vorschriften alleine für die neue Eingliederungshilfe. Hinzu kommen die bereits seit 01.01.2018 geltenden neuen Regelungen zum Verwaltungsverfahren des SGB IX, die ab 2020 auch in der Eingliederungshilfe anzuwenden sein werden. Somit hat der 3. Reformschritt die größte Bedeutung für Kostenträger, Leistungserbringer und nicht zuletzt den Betroffenen, der Eingliederungshilfeleistungen bezieht.

Eine herausragende Rolle wird die Trennung von Fachleistung und existenzsichernden Leistungen spielen, wie auch die Änderungen bei den Wohnformen. So wird die Eingliederungshilfe ab 2020 keine Leistungen für den Lebensunterhalt mehr erbringen, was bisher z. B. bei stationären Wohnformen der Fall war. Für diese Wohnform, welche künftig zu den besonderen Wohnformen gehört, wird es eine Reihe von Sonderregelungen geben.

Die bisherigen Leistungsgrundsätze des SGB XII (Nachranggrundsatz, Kenntnisgrundsatz, Wunsch- und Wahlrecht, Individualitätsgrundsatz) gelten in der neuen Eingliederungshilfe nicht mehr bzw. in veränderter Form.

Wegen des neuen ICF-Behinderungsbegriffs wird es künftig schwierige Schnittstellen zur Pflegeversicherung / Hilfe zur Pflege geben.

Auch die Einkommens- und Vermögensanrechnung wird sich ab 2020 noch einmal ändern.

Seminarinhalte:

  • Überblick über alle Reformstufen des BTHG: Was ist bereits in Kraft, was gilt ab 1.1.2020, was folgt noch zum 1.1.2023
  • Änderungen im Leistungsrecht: Neuerungen der Teilhabe am Arbeitsleben und der Sozialen Teilhabe
  • Änderungen im Sozialverwaltungsverfahren für die Eingliederungshilfe: Antragserfordernis für Leistungen, Teilhabeplan- und Gesamtplanverfahren, neue Regeln zur Bedarfsermittlung
  • Veränderte Rechtsgrundlage der Eingliederungshilfe im SGB IX ab 1.1.2020: aus 8 Eingliederungshilfe-Paragrafen im SGB XII werden 61 neue Vorschriften – mit vollständig neuen Inhalten und Definitionen
  • Änderungen im SGB XII zum 1.1.2020: Auswirkungen auf die Grundsicherung in stationären Einrichtungen und in der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  • Neue Vorgaben zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen und Auswirkungen auf die Leistungen
  • Neue Personenzentrierung, Trennung von Fachleistung und Lebensunterhalt, Auswirkungen auf Verträge der (stationären) Leistungserbringer
  • Reform der Kosten der Unterkunft und Übergangsregelungen
  • Schnittstellen zur Pflegeversicherung / Hilfe zur Pflege
  • Neuer Mehrbedarfstatbestand ab 1.1.2020 im künftigen § 42b SGB XII

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Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
28.01.2020
Hamburg
Seminarorganisation Tel.: 0941 56 84 – 120 E-Mail: seminare@walhalla.de Kontaktanfrage
28.01.2020
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23.01.2020
Kassel
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23.01.2020
Kassel
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03.12.2019
Frankfurt am Main
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19.11.2019
München
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