44-Euro Freigenze nicht mehr ab 01.01.2014 für die betriebliche Krankenversicherung verwendbar!
44-Euro Freigenze nicht mehr ab 01.01.2014 für die betriebliche Krankenversicherung  verwendbar!

44-Euro Freigenze nicht mehr ab 01.01.2014 für die betriebliche Krankenversicherung verwendbar!

44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge kann nicht mehr für die betriebliche Krankenversicherung verwendet werden

Beitrag, Deutsch, A.S. Assekuranz Service GmbH

Autor:

Herausgeber / Co-Autor: BAVProfis-Oliver Velleman

Erscheinungsdatum: 2013

Quelle: BAVProfis- Ihr Partner für die betrieblichen Sozialleistungen


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Die betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Viele Unternehmen haben aufgrund des Fachkräftemangels, die Möglichkeit genutz, eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) als Benefits für Ihre Arbeitnehmer anzubieten.

Bis zum 31.12.2013 konnten aufgrund des ehemaligen Urteil (BFH 14.4.2011, AZ VI R 24/10) die Beiträge der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) im Rahmen der 44-EURO-Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG, ab 2014: § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG) vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei genutz werden.

Ab 01.01.2014 ist diese Möglichkeit vorbei.

Zukünftig können die Beiträge weiterhin als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, aber Ihr Steuerberater / Wirtschaftsprüfer soll beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt die Versteuerung (Pauschal oder Individual) abklären.

Trotz dieser steuerlichen Änderung genießen Sie als Arbeitgeber und Ihre Arbeitnehmer einen riesen Mehrwert, um gegen die Leistungsreduzierungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu agieren.

Oliver Velleman

DE, Grünwald

TÜV-SÜD zertifizierter Berater für die betriebliche Altersversorgung

A.S. Assekuranz Service GmbH THE LEADING PROFESSIONALS

Publikationen: 49

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