6. Saarländische Sportkonferenz
6. Saarländische Sportkonferenz

6. Saarländische Sportkonferenz

Kongress / Tagung


Sprache: Deutsch

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Veranstalter

Landessportverband für das Saarland & Ministerium

Preis: k. A.

Der Vortrag (vgl. anliegendes Abstract) wurde im Rahmen der 6. Saarländischen Sportkonferenz am 8. November 2006  in Saarbrücken gehalten:

Das staatliche Wettmonopol in Deutschland
Geltende Rechtslage, geplante Rechtsänderungen
und Auswirkungen für den Sport

Dr. iur. Christof Hoffmann
Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport

Der Vortrag beleuchtet das Spannungsfeld zwischen der Aufrechterhaltung des staatlichen Sportwettenmonopols und den Forderungen Privater, diesen Bereich zu liberalisieren und damit einem (freien) Wettbewerb zugänglich zu machen.

Ordnungsrechtliche Argumente auf Seiten der staatlichen Sportwettenveranstalter und primär wirtschaftliche Interessen auf Seiten der Privaten sind es, die die politische Diskussion schüren und zu juristischen Auseinandersetzungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof geführt haben. Die Lotterieaufsichtsbehörden, die staatlichen Glücksspielanbieter, private Sportwettenbüros, die Medien und nicht zuletzt der Sport sind von der bisweilen rasant verlaufenden Entwicklung der letzten Monate betroffen.

Eine maßgebliche Weichenstellung erfolgte durch das Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März dieses Jahres, in welchem klargestellt wurde, dass das Sportwettenmonopol bis 31. Dezember 2007 fortgilt und bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsrechtliche Maßnahmen – das sind zum Beispiel behördliche Schließungsverfügungen – gegen private Anbieter von Sportwetten getroffen werden dürfen. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht Vorgaben für die künftige rechtliche Ausgestaltung des Sportwettenwesens gemacht und dabei deutlich hervorgehoben, dass eine Aufrechterhaltung des Sportwettenmonopols aus Gründen der Kanalisierung des Spieltriebs, zum Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften, zur Prävention von Geldwäsche usw. auch weiterhin möglich ist, soweit die Prämisse „Bekämpfung der Spielsucht“ lautet und diese nachhaltig verfolgt wird.

Während die Konferenz der Regierungschefs der Länder derzeit einen neuen Glücksspielstaatsvertrag erarbeitet, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt, hat das konsequente Vorgehen der Ordnungsbehörden gegen private illegale Sportwettenanbieter im Nachgang zum Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts zu zahlreichen weiteren Rechtsstreitigkeiten um die Frage geführt, ob z. B. die behördlich angeordneten Schließungen von Sportwettenbüros oder die an Sportvereine gerichtete Untersagung, Werbung für illegale Sportwettenanbieter zu machen, rechtmäßig sind. Wenngleich die erstinstanzlichen Gerichtsentscheidungen bislang zum Teil unterschiedlich ausfallen, haben sämtliche Oberverwaltungsgerichte und wiederholt auch das Bundesverfassungsgericht das Monopol und die ordnungsbehördlichen Maßnahmen bestätigt. Gleichzeitig hat das Bundesverwaltungsgericht geklärt, dass in der ehemaligen DDR erteilte Sportwettenerlaubnisse jedenfalls in den alten Bundesländern nicht gelten.

Vor dem Hintergrund der rechtlichen Entwicklung der vergangenen Monate geht der Vortrag speziell auch auf die Situation und die getroffenen Maßnahmen im Saarland ein, insbesondere, soweit sie den Sport berühren.

Täglich neue Gerichtsentscheidungen, europarechtliche Fragestellungen, Wechselwirkungen zu anderen Bereichen des Glücksspielwesens wie z. B. das Kartellamtsverfahren gegen die Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks usw. haben zur Folge, dass die Thematik derzeit und auch zukünftig von besonderer Aktualität und Praxisrelevanz geprägt sein wird, auch und gerade aus Sicht des Sports.

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