Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar
Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar

Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.

Autor: Bärbel Schönhof

Erscheinungsdatum: 01.03.2010

Quelle: Alzheimer Info

Seitenangabe: 16


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Der Beitrag stellt die Grundzüge des Selbstbestimmungsrechtes dar und bezieht sich auf die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2010 zur Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten.

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