Ärzteverzeichnis – Dürfen sich Ärzte als Topexperte, Top-Facharzt oder Spitzenmediziner bezeichnen?
Ärzteverzeichnis – Dürfen sich Ärzte als Topexperte, Top-Facharzt oder Spitzenmediziner bezeichnen?

Ärzteverzeichnis – Dürfen sich Ärzte als Topexperte, Top-Facharzt oder Spitzenmediziner bezeichnen?

Beitrag, Deutsch, gulden röttger | rechtsanwälte

Autor: Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Herausgeber / Co-Autor: Rechtsanwalt Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht

Erscheinungsjahr: 2012

Quelle: Fragen und Antworten zum Wettbewerbsrecht


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Das OLG Karlruhe entschied (Az. 6 U 18/11), dass die Bezeichnung eines Arztes in einem Ärzteverzeichnis als Topexperte, Top-Facharzt oder Spitzenmediziner irreführende Werbung ist.

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Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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