Ärztliche Dokumentations- und Aufklärungspflicht
Ärztliche Dokumentations- und Aufklärungspflicht

Ärztliche Dokumentations- und Aufklärungspflicht

Wer haftet bei Behandlungsfehlern

Vortrag, Deutsch, 40 Seiten, AGAI

Erscheinungsdatum: 2004


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AGAI

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Medienwirksam aufbereitete "Kunstfehler" sorgen immer häufiger dafür, dass sich Ärzte mit Haftungsfragen auseinandersetzen müssen. Aus juristischer Sicht stellt jede medizinische Behandlung eine Körperverletzung dar, welche, von Notfällen einmal abgesehen, erst durch die wirksam erteilte Einwilligung des Patienten zulässig wird.

In die medizinische Behandlung kann der Patient nur dann wirksam einwilligen, wenn er zuvor über die Risiken der Behandlung umfassend aufgeklärt wurde. In Arzthaftungsprozessen konzentrieren sich die Kläger zunehmend auf eine mangelhafte Aufklärung hinsichtlich der medizinischen Behandlung. Ärzte stehen dann häufig vor dem Problem, dass die den Patienten zwar aufgeklärt haben, die Dokumentation über die erfolgte Aufklärung sich hingegen als unzureichend erweist.

Vortrag unter anderem gehalten bei der Wiener Arbeitsgemeinschaft Leitender Fachärzte für Anästhesiologie und Intensivmedizin (AGAI) unter Vorsitz von Frau Prim. Univ. Prof. Dr. Sylvia Fitzal

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