Aktiv werden anstatt passiv bleiben!
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Unterhalt rechtzeitig geltend machen – um das Sorgerecht sofort kämpfen

Beitrag, Deutsch, Rechtsanwaltskanzlei Mag. rer. publ. Hakes

Autor: Johannes Hakes

Erscheinungsdatum: 26.04.2004


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Unterhalt und Sorgerecht - das sind zwei Bereiche, die häufig zu großen Differenzen führen und die nie enden wollen. Es muss aber nicht immer zum Kampf kommen, denn: Einvernehmliche Lösungen können auch ohne gerichtliche Hilfe gefunden werden.
Zunächst einmal sind Unterhaltszahlungen äußerst wichtig, denn ohne sie ist die Existenz häufig wirk-lich gefährdet.
Natürlich tut es dem Unterhalts-Pflichtigen (meistens ist es der Mann) weh, wenn er spätestens alle zwei Jahre aufgefordert wird, mehr Geld zahlen zu müssen. Da sich aber beispielsweise für Kindesun-terhalt alle zwei Jahre - jeweils zum 01.07. - die sogenannte Düsseldorfer Tabelle ändert, kann spä-testens dann eine neue Ausrechnung (und zwar für beide Seiten!) notwendig werden. Gefährlich ist jedoch, wenn die Düsseldorfer Tabelle schematisch angelegt wird. Dies birgt auf beiden Seiten sehr große Risiken. Nicht nur durch die Änderung der Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt, son-dern auch beim Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist nach spätestens zwei Jahren eine neue Berechnung fällig.
Sowohl beim Kindes- als auch beim Ehegattenunterhalt muss auf der Seite des Pflichtigen beachtet werden, dass alle rechtlich möglichen Abzugspositionen auch tatsächlich abgezogen werden. In-zwischen kann man ebenfalls bei Einkünften aus einer Angestelltentätigkeit nicht immer nur die Lohnbescheinigungen des letzten Jahres als Grundlage nehmen. Der Grund: Immer häufiger wird dann ein zu hoher oder auch zu niedriger monatlicher Unterhaltsbetrag festgeschrieben. So ist z.B. das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht immer in die Unterhaltsberechnung mit einzubeziehen.
Aber auch für den Unterhaltsberechtigten ist eine solche Verfahrensweise häufig verschenktes Geld, denn weitere - unterhaltsrechtlich relevante - Einkommensquellen werden erst gar nicht angege-ben. Zudem werden Ausgaben zu Unrecht berücksichtigt oder zumutbare Einkünfte erst gar nicht er-zielt. Alle diese Punkte führen zu einer Erhöhung des Unterhaltsanspruches.
Das Sorgerecht wird häufig mit der Regelung des Unterhaltes verbunden.
Grundsätzlich sind dies jedoch zwei verschiedene und unabhängige Bereiche. Rein praktisch wird aber regelmäßig versucht, über den Druck der Nichtgewährung des Sorge- und Umgangsrechtes die Zahlungswilligkeit beim Unterhalt zu steigern.
Es gibt Gerichtsentscheidungen, die eine solche Vorgehensweise stützen und andere, die sie verbie-ten. Hier ist deshalb eine ausgeklügelte Taktik angesagt, um die jeweiligen Interessen bestmöglich durchzusetzen.
Beide Elternteile sollten auch immer daran denken, dass einmal getroffene Sorgerechtsentschei-dungen tatsächlich fast nie mehr abgeändert werden können. Wenn daher einmal das Sorgerecht gewonnen oder verloren wurde, dann bleibt diese Entscheidung meistens bis zum 18. Geburtstag des Kindes bestehen. Dies sollte schon beim Umgangsrechtverfahren immer beachtet werden, denn dies ist die Vorstufe zum Sorgerechtsverfahren.
Jeder Rat kostet natürlich Geld. Erstberatungen sind aber nicht so teuer wie ein ganzes Verfahren und bringen Ihnen sofort eine gewisse Sicherheit. Zudem werden diese Kosten von mir in voller Höhe angerechnet, wenn es anschließend zu einem Verfahren kommen sollte.
Für weitere Auskünfte stehe ich gern zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach ganz unverbindlich an oder schicken Sie mir eine E-Mail!

Johannes Hakes

DE, Krefeld

Fachanwalt Arbeitsrecht & Fachanwalt FamR, Mediator, Streitschlichter

Rechtsanwaltskanzlei Mag. rer. publ. Hakes Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht - Mediation

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