Seminar
Referent: Heinz Meise
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Sprache: Deutsch
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Veranstalter
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Preis: 899,-- € inkl. gesetzl. MwSt.
Unter dem Begriff Amtshaftung ist die Schadensersatzleistung des Staates für ein rechtswidriges schuldhaftes Verhalten eines Beamten oder sonstigen Beschäftigten zu verstehen.
Der Grundsatz „Jeder ist für sein Tun verantwortlich“ gilt auch im Arbeitsrecht und Dienstrecht der Beamten. Gemäß § 839 BGB haftet grundsätzlich primär der Beamte bzw. Arbeitnehmer selbst für von ihm verursachte Schäden. Diese Haftung wird aber (zunächst) nach Art. 34 GG vom Staat übernommen.
Die Eigenart der Amtshaftung besteht also darin, dass die in § 839 BGB begründete persönliche Haftung des Beamten/des Arbeitnehmers auf den Staat übergeleitet wird.
Ist ein Schaden entstanden, wird nach dem/den Verantwortlichen gesucht. Der Geschädigte beansprucht den Ersatz des ihm entstandenen Schadens, evtl. zuzüglich eines Schmerzensgeldes.
Der § 78 BBG (gleichlautende Regelung in § 46 BRRG Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG)) regelt abschließend die vermögensrechtliche Haftung des Beamten im Innenverhältnis bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gilt, dass sie im selben Umfang haften wie Beamte.
Die Folgen der Inanspruchnahme eines Beschäftigten sind oft gravierend. Je nach Sachverhalt können die Konsequenzen auch bis in den strafrechtlichen Bereich reichen. Im „Falle eines Falles“ ist es wichtig, die relevanten Grundlagen der Beamten-/Arbeitnehmerhaftung und die Bedingungen der Amtshaftung zu kennen.
Die notwendigen Kenntnisse vermitteln wir Ihnen.
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