Amtshaftung/Arbeitnehmerhaftung, Rückgriff im öffentlichen Dienst
Amtshaftung/Arbeitnehmerhaftung, Rückgriff im öffentlichen Dienst

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Seminar

Referent: Heinz Meise


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Sprache: Deutsch

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Walhalla Fachverlag

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Unter dem Begriff Amtshaftung ist die Schadensersatzleistung des Staates für ein rechtswidriges schuldhaftes Verhalten eines Beamten oder sonstigen Beschäftigten zu verstehen.
Der Grundsatz „Jeder ist für sein Tun verantwortlich“ gilt auch im Arbeitsrecht und Dienstrecht der Beamten. Gemäß § 839 BGB haftet grundsätzlich primär der Beamte bzw. Arbeitnehmer selbst für von ihm verursachte Schäden. Diese Haftung wird aber (zunächst) nach Art. 34 GG vom Staat übernommen.

Die Eigenart der Amtshaftung besteht also darin, dass die in § 839 BGB begründete persönliche Haftung des Beamten/des Arbeitnehmers auf den Staat übergeleitet wird.

Ist ein Schaden entstanden, wird nach dem/den Verantwortlichen gesucht. Der Geschädigte beansprucht den Ersatz des ihm entstandenen Schadens, evtl. zuzüglich eines Schmerzensgeldes.

Der § 78 BBG (gleichlautende Regelung in § 46 BRRG Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG)) regelt abschließend die vermögensrechtliche Haftung des Beamten im Innenverhältnis bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gilt, dass sie im selben Umfang haften wie Beamte.

Die Folgen der Inanspruchnahme eines Beschäftigten sind oft gravierend. Je nach Sachverhalt können die Konsequenzen auch bis in den strafrechtlichen Bereich reichen. Im „Falle eines Falles“ ist es wichtig, die relevanten Grundlagen der Beamten-/Arbeitnehmerhaftung und die Bedingungen der Amtshaftung zu kennen.

Die notwendigen Kenntnisse vermitteln wir Ihnen.

Seminarinhalte:

 

  • Haftung der Beamten
    - Haftung bei Amtspflichtverletzung
    - Rechtsgrundlagen, Voraussetzung für die Haftung
    - hoheitliches/privatrechtliches Handeln
  • Haftung der Arbeitnehmer
    - Haftung nach BGB
    - Haftung für Personenschäden von Arbeitskollegen
    - Grad des Verschuldens
    - Beweislast
    - Kausalität
  • Amtshaftung nach Artikel 34 Satz 1 GG
    - Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes
    - Amtspflichtverletzung, Drittbezogenheit, Verschulden
    - Kausalität, Passivlegitimation
  • Schadenshaftung im Innenverhältnis
    - Begrenzung der Haftung durch Tarifvertrag, Begrenzung der Haftung nach Art. 34 Satz 2 GG
  • Die Rolle der Personalvertretung
    - Mitbestimmung, Allgemeine Aufgaben
  • Überlastungsanzeige und ihre Folgen
    Wer haftet im Schadensfall nach erfolgter Überlastungsanzeige
    - Definition und Ursachen, Rechtsgrundlagen
    - Organisationsverschulden, Form und Inhalt einer Anzeige
    - Haftungsfragen

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