Beitrag, Deutsch, 2 Seiten
Autor: Jürgen App
Herausgeber / Co-Autor: Fincomm
Erscheinungsdatum: 01.04.2017
Quelle: Private Banker
Seitenangabe: 10-11
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Eine von uns durchgeführte Analyse über die Geschäftstätigkeit und den Regulierungs- status von rund zwanzig in Deutschland ansässigen Robo-Advisors ergab, dass lediglich ein Teil im Rahmen einer Erlaubnis nach § 32 KWG tätig war. Verfolgt man die Entwicklung in den letzten Monaten, so ist festzustellen, dass sich der Anteil der entsprechenden Unternehmen mit KWG-Erlaubnis deutlich und stetig erhöht. Nach den Erfahrungen des Autors hat dies mehrere Gründe: zum einen besteht in zahlreichen Geschäftsmodellen eine gewisse Unsicherheit bzw. ein Graubereich, inwieweit eine Erlaub- nispflicht nach § 32 KWG besteht. Zum anderen wird eine Erlaubnis durch die Unternehmen teilweise angestrebt, um eine größere Flexibilität in Bezug auf das Produkt- und/oder Tätigkeitsspek- trum zu haben. Des Weiteren bietet die KWG-Erlaubnis auch die Möglichkeit zur Nutzung des EU-Passes, Und nicht zuletzt bedeutet eine KWG-Lizenzierung darüber hinaus einen gewissen Status- Vorteil im Vergleich zu anderen Regulierungsformen.
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