Anmerkung zu BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07
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Beitrag, Deutsch, 12 Seiten

Autor: Dr. Stefan Müller

Herausgeber / Co-Autor: Prof. Dr. Dr. h.c. Eugen Stahlhacke Präs. LAG a.D. und RiBAG Burghard Kreft

Erscheinungsdatum: 2009

Quelle: Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht (EzA)


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Mit Urteil vom 12.08.2008 hat der 9. Senat entschieden, dass Zeugnisbräuche den Inhalt des nach § 109 GewO geschuldeten Arbeitszeugnisses prägen. Soweit für eine Berufsgruppe oder in einer Branche der allgemeine Brauch besteht, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften wie z.B. die Stressbelastbarkeit eines Tageszeitungsredakteurs im Zeugnis zu erwähnen, hinterlässt deren Auslassung regelmäßig einen negativen Eindruck beim Zeugnisleser. Die Anmerkung setzt sich mit dieser Entscheidung und auch der Frage auseinander, ob ein Anspruch auf eine Zeugnisschlussformel besteht.

Dr. Stefan Müller

DE, Leipzig

Dr. Müller Rechtsanwälte . Kanzlei für Arbeitsrecht

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