Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 03.04.2007: Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften; Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007
Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 03.04.2007: Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften; Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007

Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 03.04.2007: Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften; Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007

Aufsatz, Deutsch, 3 Seiten, IStR - Internationales Steuerrecht

Autor: Sebastian Korts, M.I.Tax, MBA

Erscheinungsdatum: 2007


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Die Neuregelung des § 50d Abs. 3 EStG und das dazu ergangene BMF-Schreiben sind insbesondere als Reaktion von Gesetzgeber und Verwaltung auf verschiedene finanzgerichtliche Entscheidungen zu sehen, die sich mit dem missbräuchlichen Einsatz ausländischer Gesellschaften befassen. Die gesetzliche Neuregelung ist kritisch besprochen worden. Das nunmehr veröffentlichte BMF-Schreiben gibt Anlass, ergänzend Aspekte daraus kritisch herauszustellen. Hinsichtlich der Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften (§ 50d Abs. 3 Satz 1 EStG) als Tz. 4 dieses Schreibens muss bereits ergänzend auf ein weiteres BMF-Schreiben nebst Anmerkung verwiesen werden.

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Sebastian Korts, M.I.Tax, MBA

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