Anpassung bestehender Qualitätssicherungsvereinbarungen an die neue ISO 9001:2015 und die IATF 16949
Anpassung bestehender Qualitätssicherungsvereinbarungen an die neue ISO 9001:2015 und die IATF 16949

Anpassung bestehender Qualitätssicherungsvereinbarungen an die neue ISO 9001:2015 und die IATF 16949

Seminar


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Veranstalter

Haus der Technik e. V.

Haus der Technik e. V.

Telefon: +49-201-1803-1

Telefax: +49-201-1803-269

hdt.de

Preis: k. A.

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Inhalt

  • Wesentliche Neuerungen in der ISO 9001:2015 und der IATF 16949
  • Auswirkungen der Neuerungen für Einkauf und Vertrieb
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung und des Leitungspersonals bei der Verletzung von Organisationspflichten aufgrund der Entscheidung des BGH vom 15.12.2015
  • Qualitätssicherungsvereinbarungen im Lichte der neuen Qualitätssicherungsnormen
  • Welche Regelungen der Einkaufsbedingungen müssen in den Qualitätssicherungsvereinbarungen Berücksichtigung finden?
  • Das Verhältnis von kundenspezifischen Anforderungen (CSR) zu Qualitätssicherungsvereinbarungen
  • Die Abkündigung von Rohstoffen oder Teilen während der Laufzeit eines Lifetime-Vertrags aus dem Blickwinkel der Qualitätssicherung
  • Anforderungen an die Kommunikation zwischen Vertrieb und Einkauf
  • Die Bewertung der Risiken die sich aus den Einkaufsbedingungen der Kunden ergeben aus der Sicht des Vertriebs
Ziel

In dem Seminar werden die Neuerungen der Qualitätsmanagementnormen dargestellt und deren Auswirkungen auf die Qualitätssicherungsvereinbarungen erläutert. Außerdem werden die Folgen der neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Haftung der Geschäftsführung und der Mitarbeiter, die eine persönliche Einflussmöglichkeit der Gefahrenabwehr und Gefahrensteuerung haben, für die Qualitätssicherung aufgezeigt.

Thema

Aufgrund der ab 2018 bzw. 2019 gültigen neuen Qualitätssicherungsnormen wird es notwendig, die bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarungen an die neuen Normen anzupassen. Insbesondere der multidisziplinäre Ansatz einer Risikobewertung stellt den Vertrieb und den Einkauf vor neue Herausforderungen. Auch die neue Definition der "Kundenanforderungen" in Abschnitt 3.1 der IATF 16949 bedingt grundlegende Prozessänderungen, denn neben den technischen und kommerziellen Anforderungen sind zukünftig auch die "Einkaufsbedingungen" in die Qualitätssicherung einzubeziehen. "Einkaufsbedingungen" sind in diesem Zusammenhang nicht nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sondern das gesamte Vertragswerk. Das bedeutet für die Unternehmen, dass sie ab 2018 neben der Dokumentation der Herstellbarkeit eines Produktes im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems auch dokumentieren müssen, ob sie die sich aus dem Vertrag ergebenden juristischen Anforderungen der Kunden erfüllen können.

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Zielgruppe

Mitarbeiter der Geschäftsführung, des Vertriebs, des Einkaufs und der Qualitätssicherung.

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
13.06.2018
Murnau
Dipl.- Kff. Ute Jasper Kontaktanfrage