Seminar
Veranstaltungsseite: hdt.de/neue-iso-9001-2015-und-iatf-16949-anpassung-besteh...
Sprache: Deutsch
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Inhalt
In dem Seminar werden die Neuerungen der Qualitätsmanagementnormen dargestellt und deren Auswirkungen auf die Qualitätssicherungsvereinbarungen erläutert. Außerdem werden die Folgen der neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Haftung der Geschäftsführung und der Mitarbeiter, die eine persönliche Einflussmöglichkeit der Gefahrenabwehr und Gefahrensteuerung haben, für die Qualitätssicherung aufgezeigt.
ThemaAufgrund der ab 2018 bzw. 2019 gültigen neuen Qualitätssicherungsnormen wird es notwendig, die bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarungen an die neuen Normen anzupassen. Insbesondere der multidisziplinäre Ansatz einer Risikobewertung stellt den Vertrieb und den Einkauf vor neue Herausforderungen. Auch die neue Definition der "Kundenanforderungen" in Abschnitt 3.1 der IATF 16949 bedingt grundlegende Prozessänderungen, denn neben den technischen und kommerziellen Anforderungen sind zukünftig auch die "Einkaufsbedingungen" in die Qualitätssicherung einzubeziehen. "Einkaufsbedingungen" sind in diesem Zusammenhang nicht nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sondern das gesamte Vertragswerk. Das bedeutet für die Unternehmen, dass sie ab 2018 neben der Dokumentation der Herstellbarkeit eines Produktes im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems auch dokumentieren müssen, ob sie die sich aus dem Vertrag ergebenden juristischen Anforderungen der Kunden erfüllen können.
... weitere InfosMitarbeiter der Geschäftsführung, des Vertriebs, des Einkaufs und der Qualitätssicherung.
Zeitpunkt | Veranstaltungsort | Beschreibung | Kontaktperson | |
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13.06.2018 | Murnau |
Dipl.- Kff. Ute Jasper | Kontaktanfrage |