Arbeitnehmer schulden dem Arbeitgeber keine Zuneigung
Arbeitnehmer schulden dem Arbeitgeber keine Zuneigung

Arbeitnehmer schulden dem Arbeitgeber keine Zuneigung

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 12.12.2022

Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht


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Arbeitnehmer schulden dem Arbeitgeber keine Zuneigung

Verbrechen sind gemäß § 12 Abs. 1 StGB rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man darunter, wie ein Blick in den Duden zeigt, „schwere Straftaten“ bzw. „verabscheuungswürdige Untat(en); verwerfliche, verantwortungslose Handlung(en)“. Jemanden als Verbrecher zu bezeichnen, ist daher sicherlich nicht gerade schmeichelhaft. Nach Ansicht des LAG Köln rechtfertigt es aber auch nicht gleich eine außerordentliche Kündigung. (...)

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

Publikationen: 407

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