Beitrag, Deutsch, 72 Seiten, VVW GmbH
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Herausgeber / Co-Autor: Hopfner/ Erdmann (Hrsg.)
Erscheinungsdatum: 01.10.2017
ISBN: 3899528085
Quelle: Praxishandbuch Arbeitsrecht: Beginn, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Seitenangabe: 143-215
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Arbeitnehmerbegriff - leitende Angestellte - AT Angestellte
Auszug:
Das Arbeitsrecht wird zumeist als „Schutzrecht der Arbeitnehmer“ bezeichnet. Daher sind auch die arbeitsrechtlichen Regelungen grundsätzlich nur dann von Bedeutung, wenn es um Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern geht. Das gilt für die gesetzlichen Vorgaben ebenso wie für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
Was zunächst profan klingt, hat weitreichende Folgen. Das zeigt sich bereits bei der Wahl des Rechtswegs. Die Arbeitsgerichte sind nur für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuständig (vgl. § 2 ArbGG). Wird eine Arbeitsleistung dagegen auf der Grundlage eines freien Dienst- oder Werkvertrags erbracht, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, beamtenrechtliche Streitigkeiten werden durch die Verwaltungsgerichte entschieden.
Als „Schutzrecht der Arbeitnehmer“ knüpfen auch die materiellen Bestimmungen des Arbeitsrechts an den Arbeitnehmerbegriff an. Die teilweise sehr starren gesetzlichen Vorgaben müssen beachtet werden, wenn Arbeitnehmer eine Arbeitsleistung erbringen, nicht aber wenn andere Personen tätig werden.
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DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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