Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, DER BETRIEB
Autor: Klaus D. Hahne
Herausgeber / Co-Autor: Klaus D. Hahne / Rolfjosef Hamacher
Erscheinungsdatum: 2004
Seitenangabe: 2386-2389
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Dipl.-Volksw. Klaus D. Hahne:
DER BETRIEB:
Die Autoren hatten in dieser Zeitschrift über die Schlussanträge der EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott vom 18. 3. 2004 in der Rs. C-319/02, Manninen berichtet. Wie erwartet hat sich der EuGH in seiner Entscheidung vom 7. 9. 2004 der Rechtssauffassung der Generalanwältin angeschlossen und in den finnischen Vorschriften zur Besteuerung ausländischer Dividenden einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit erkannt.
Es stellt sich die Frage nach den Auswirkungen der Entscheidung für deutsche Steuerpflichtige. Nachfolgend wird untersucht, welche Anforderungen an den Nachweis anrechenbarer ausländischer Körperschaftsteuern auf Dividenden zu stellen sind. Gegenstand der Untersuchung sind zudem verfahrensrechtliche Fragen. Hiernach sprechen gute Gründe dafür, dass eine Körperschaftsteuer-Anrechnung nicht durch die allgemeinen Festsetzungsfristen für Steuerveranlagungen ausgeschlossen wird. Auch Anrechnungsbeträge für bereits bestandskräftige und festsetzungsverjährte Besteuerungszeiträume können danach erfolgreich geltend gemacht werden.
Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.
Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.
DE, Frankfurt am Main
Steuerberater / Partner
Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung
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