Aufbauseminar Sicherheitsdatenblatt
Aufbauseminar Sicherheitsdatenblatt

Aufbauseminar Sicherheitsdatenblatt

Seminar


Veranstaltungsseite:

Sprache: Deutsch

Kontakt

Veranstalter

Haus der Technik e. V.

Haus der Technik e. V.

Telefon: +49-201-1803-1

Telefax: +49-201-1803-269

hdt.de

Preis: k. A.

Kontaktanfrage

Inhalt

Seit dem 1.6.2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] in Kraft. U.a. mu?ssen fu?r als gefa?hrlich eingestufte, registrierpflichtige Stoffe ? 10 t/a ku?nftig Expositionsszenarien an das Sicherheitsdatenblatt angeha?ngt werden. Dieses sogenannte "erweiterte" Sicherheitsdatenblatt (ext. SDB) ist ein wichtiges Kommunikationsmittel entlang der Lieferkette. Vom Hersteller werden sowohl expositionsbezogene als auch stoffintrinsische Informationen u?ber gefa?hrliche Stoffe und Stoffen in Gemischen fu?r den gewerblichen Verwender gefordert, um mo?gliche Gefahren bei der Anwendung und Verarbeitung, dem Transport und der Entsorgung zu erkennen, und ggf. vorbeugende Maßnahmen einzuleiten.

Im Dezember 2009 wurde zusa?tzlich auf EU-Ebene beschlossen, die durch Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] erforderlichen A?nderungen in den Anhang II einzuarbeiten, und das europa?ische Sicherheitsdatenblatt dabei gleichzeitig an die Vorgaben des "Purple Books", Anhang 4 (UN-GHS) anzugleichen. Mit der offiziellen Publikation des revidierten Anhangs II ist dieser seit dem 20. Juni 2010 bereits in Kraft. Der entsprechende ECHA Leitfaden zu diesem neuen Anhang erschien im September 2011. Wesentliche A?nderungen sind u.a.:
 
1. Die Kennzeichnungsangaben gema?ß CLP-Verordnung werden fu?r Stoffe und Gemische ku?nftig in Abschnitt 2 aufgefu?hrt.
2. Fu?r Stoffe wird die Kennzeichnung gema?ß CLP-Verordnung spa?testens ab 1.12.2010 verpflichtend. Das Sicherheitsdatenblatt muss unter Beru?cksichtigung ab dem
1.12.2010 auf das UN-GHS Format (Teil I des revidierten Anhangs II) umgestellt werden. U?bergangsfrist bis November 2012, solange REACH, Art. 31(9) keine Revision des
Sicherheitsdatenblattes fordert.
3. Fu?r Gemische mu?ssen nach der Umstellung auf die CLP-Kennzeichnung bis zum 31.5.2015 sowohl mindestens die "alte" Einstufung fu?r das Gemisch selbst (Abschnitt 2) als
auch beide Einstufungen fu?r die gefa?hrlichen Inhaltsstoffe (Abschnitt 3) aufgefu?hrt werden. Auch kann die "neue" Einstufung bereits informativ angegeben werden, ohne dass eine Umstellung auf die CLP-Kennzeichnung erfolgt; ab dem 1.6.2015 treten Stoff- und Zubereitungsrichtlinie dann jedoch vollsta?ndig außer Kraft und die neue Einstufung und Kennzeichnung ist verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt ist auf das "neue" UN-GHS Format (Teil II des revidierten Anhangs II) umzustellen. U?bergangsfrist bis 31.5.2017, solange REACH, Art. 31(9) keine Revision des Sicherheitsdatenblattes fordert.
4. Die REACH Registrierungsnummern fu?r die gefa?hrlichen Inhaltsstoffe eines Gemisches sind in Abschnitt 3 anonymisiert anzugeben.
5. Zahlreiche inhaltliche und strukturelle A?nderungen innerhalb der 16 Hauptabschnitte inklusive der zusa?tzlichen Anforderungen fu?r das "erweiterte" Sicherheitsdatenblatt
(eSDB).
Die (S)Fachkunde fordert u.a. regelma?ßige Weiterbildungsmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund werden in diesem Seminar die wichtigen Neuerungen des Sicherheitsdatenblattes unter REACH und CLP vorgestellt.
Thema

Für dieses Aufbauseminar sind das Basisseminar "Sicherheitsdatenblatt" und Kenntnisse des EU Einstufungs- und Kennzeichnungssystems sowie des Sicherheitsdatenblattleitfadens (REACH, Anhang II) notwendig.

... weitere Infos

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
05.06.2018 - 07.06.2018
Wolfsburg
Dipl.- Ing. Kai Brommann Kontaktanfrage