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Aufhebungsvertrag: Was hat es damit auf sich?

Wenn sich ein Arbeitnehmer und Arbeitgeber trennen, läuft die Angelegenheit in der Regel wie bei dem Ende einer Beziehung ab. Anstatt sich im Streit zu trennen, ist die friedliche Trennung in vielen Fällen die bessere Option. Im Kontext der Arbeitswelt kommt an dieser Stelle der Aufhebungsvertrag ins Spiel. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Was genau ist ein Aufhebungsvertrag?

Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um eine vertragliche Abmachung, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer realisiert wird. In einem solchen Fall lösen beide Parteien das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auf. Diese Möglichkeit nehmen in der Regel Arbeitgeber in Anspruch, die sich von einem Arbeitnehmer trennen möchten, sich aber rechtlich unsicher sind, ob eine Kündigung effektiv wäre. Zu beachten ist, dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nie zu der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags überreden darf. Er darf auch keine psychische Drucksituation schaffen, um den Arbeitnehmer zu einem Aufhebungsvertrag zu drängen, da dadurch der Aufhebungsvertrag automatisch unwirksam wird.

Ein Arbeitgeber kann nicht grundlos kündigen

Ein Arbeitgeber kann nicht grundlos kündigen, denn dafür benötigt er einen vernünftigen Grund. Das wissen Arbeitgeber natürlich, obwohl Sie in Gesprächen in vielen Fällen das Gegenteil behaupten. Aus diesem Grund versuchen Sie die Betroffenen unter Zeitdruck zu setzen und ihnen im Rahmen der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags ein vermeintlich gutes Angebot zu servieren. Wenn Ihnen ein Arbeitgeber ein transparentes und faires Angebot macht, dann wird er keinen Druck auf Sie ausüben, sondern er wird Ihnen reichlich Zeit zum Nachdenken geben. Sollte also ein Arbeitgeber ein überraschendes Angebot machen, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, ist stets Vorsicht geboten. Auf gar keinen Fall sollte man den Vertrag sofort unterschreiben.

In welchen Fällen lohnt sich ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag kann in vielen Fällen sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgeber durchaus lohnenswert sein. Sollte sich ein Arbeitnehmer nicht mehr wohl in der Firma fühlen oder sollte er sogar schon einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, kann er sich mit einem Aufhebungsvertrag vorzeitig von seinem bestehenden Arbeitsverhältnis lösen. Auch Arbeitgeber können in vielen Fällen von einem Aufhebungsvertrag profitieren. So kann man beispielsweise als Arbeitgeber den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses frei festlegen, da hier keine gesetzlichen Mindestfristen eingehalten werden müssen. Außerdem können Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag ein aufwendiges Kündigungsverfahren vermeiden, da sich solche Verfahren nicht selten durch mehrere Instanzen über Jahre ziehen können.

Welchen Einfluss hat der Aufhebungsvertrag auf das Arbeitslosengeld?

Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, bekommen vom Arbeitsamt in der Mehrheit der Fälle eine Sperrzeit von 3 Monaten beim Arbeitslosengeld. Darüber hinaus wird auch die Bezugsdauer um 25 Prozent gekürzt. Aus diesem Grund sollte man einen Aufhebungsvertrag nie vorschnell und ohne ausführliche Beratung und Bedenkzeit unterzeichnen. Wenn allerdings ein wichtiger Grund für den Aufhebungsvertrag vorliegt, wird keine Sperrfrist seitens des Arbeitsamtes verhängt. Hierzu gehören Gründe, wie zum Beispiel:

  • Der Arbeitnehmer steht vor einer unmittelbaren Kündigung.
  • Die optionale Kündigungsfrist wird eingehalten, sodass der Arbeitnehmer von einer Sperrfrist verschont bleibt.
  • Die Höhe der Abfindung darf maximal die Hälfte des monatlichen Bruttogehalts pro gearbeitetem Jahr betragen.

Fazit

Aufhebungsverträge sind im Rahmen des Arbeitsrechts sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber vorteilhaft, um ein Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden. Wichtig ist, dass man nicht überstürzt handelt und dass alle vereinbarten Regelungen schriftlich festgehalten werden.