Aufsichtspflicht für Leiter in der DPSG
Aufsichtspflicht für Leiter in der DPSG

Aufsichtspflicht für Leiter in der DPSG

Beitrag, Deutsch, 11 Seiten, Rechtsanwaltskanzlei Mag. rer. publ. Hakes

Autor: Johannes Hakes

Erscheinungsdatum: 03.07.2004

Quelle: Rechtsseminar Rheinbezirk: 03.07.2004


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Die Aufsichtspflicht ist zweifelsohne der zentralste Rechtsbereich im Rahmen der Jugendarbeit.
Bei Verstößen gegen die Aufsichtspflicht und möglichen Schäden greift das zivilrechtliche Haftungsrecht (Stichwort Schadensersatz) oder auch das Strafrecht (Geldbuße oder sogar Freiheitsstrafe).
Kaum ein Begriff innerhalb der Jugendarbeit ist (größtenteils zu Unrecht) daher auch derart gefürchtet und auch missverstanden wie die "Aufsichtspflicht". Fast jeder, der beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, weiß, dass Aufsichtspflicht irgendwie und irgendwo existiert…

Johannes Hakes

DE, Krefeld

Fachanwalt Arbeitsrecht & Fachanwalt FamR, Mediator, Streitschlichter

Rechtsanwaltskanzlei Mag. rer. publ. Hakes Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht - Mediation

Publikationen: 12

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