Auskunft
Auskunft

Auskunft

unrichtige Auskunft

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten

Autor: Philipp Fürst

Herausgeber / Co-Autor: Philipp Fürst

Erscheinungsdatum: 2022


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Die unrichtige Auskunft
Im Immaterialgüterecht enthalten die Gesetze zum Großteil für den Fall einer nachgewiesenen Rechtsverletzung einen Auskunftsanspruch (z. B. §§ 19 MarkenG, 101 UrhG) Das UWG hilft sich für den Auskunftsanspruch mit § 242 BGB als Anspruch aus dem durch den Wettbewerbsverstoß begründeten Schuldverhältnis.
In der Praxis kann der Auskunftsanspruch mitunter daran scheitern, dass der Berechtigte die erteilte Auskunft nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen und deshalb auch nicht erkennen kann, ob die Auskunft falsch oder unvollständig erteilt worden ist.
Philipp Fürst

 

Philipp Fürst

DE, Bremen

Rechtsanwalt

Kanzlei Philipp Fürst

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