Beitrag, Deutsch, 3 Seiten
Autor: Philipp Fürst
Herausgeber / Co-Autor: Philipp Fürst
Erscheinungsdatum: 2022
Aufrufe gesamt: 20, letzte 30 Tage: 4
Die unrichtige Auskunft
Im Immaterialgüterecht enthalten die Gesetze zum Großteil für den Fall einer nachgewiesenen Rechtsverletzung einen Auskunftsanspruch (z. B. §§ 19 MarkenG, 101 UrhG) Das UWG hilft sich für den Auskunftsanspruch mit § 242 BGB als Anspruch aus dem durch den Wettbewerbsverstoß begründeten Schuldverhältnis.
In der Praxis kann der Auskunftsanspruch mitunter daran scheitern, dass der Berechtigte die erteilte Auskunft nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen und deshalb auch nicht erkennen kann, ob die Auskunft falsch oder unvollständig erteilt worden ist.
Philipp Fürst
Publikationen: 86
Aufrufe seit 01/2006: 5969
Aufrufe letzte 30 Tage: 5