Seminar
Veranstalter
ASB Bildungsgruppe Heidelberg e.V.
Telefon: +49-6221-988-8
Telefax: +49-6221-988-682
Preis: 860,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.
Themen:
Im Rahmen einer zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft gewinnt der internationale Personaltransfer in allen Unternehmensgrößen verstärkt an Bedeutung. Wird ein Mitarbeiter im Ausland eingesetzt, spielen neben bzw. im Zusammenhang mit betriebswirtschaftlichen Aspekten insbesondere die Rechtsgebiete des Steuer-, Arbeits-, Sozialversicherungs- und Ausländerrechts eine entscheidende Rolle. Daneben gilt es die allgemeinen Rahmenbedingungen des Personaltransfers wie zum Beispiel Umzug, Wohnung, Versicherungen, Schul-/Kindergartenplatz und Sprachunterricht zu koordinieren.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist hauptsächlich die arbeitsvertragliche Gestaltung des Personaleinsatzes zu prüfen und umzusetzen. Üblicherweise wird der deutsche Arbeitsvertrag entweder ruhend gestellt oder aktiv belassen und gleichzeitig um eine Zusatzvereinbarung beispielsweise in Form eines Entsendungsvertrages ergänzt. Inhalt einer solchen Entsendungsvereinbarung sind insbesondere Einsatzort, Dauer des Auslandseinsatzes, Rückrufrecht für den Arbeitgeber, Rückkehrrecht für den Arbeitnehmer, Arbeitszeiten im Ausland, Urlaubsgewährung, Feiertage, Reisekosten, Spesen und Heimflüge, Vergütung, Wiedereingliederungsklausel, Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung. Denkbar ist auch eine Vertragsgestaltung dahingehend, dass neben dem deutschen Anstellungsvertrag ein Vertrag mit der Auslandsgesellschaft abgeschlossen wird oder der deutsche Anstellungsvertrag beendet wird und die deutsche Gesellschaft dem Mitarbeiter u.U. eine Wiedereinstellungsgarantie gewährt.
Neben den arbeitsvertraglichen Gesichtspunkten sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu beachten. Bei einem Personaltransfer aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ist zudem das Arbeitnehmerentsendegesetz und das deutsche Befristungsrecht zu beachten.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist regelmäßig zu prüfen an welches Sozialversicherungssystem der Mitarbeiter während seines Auslandseinsatzes angebunden ist. Dabei ist nach einem Personaltransfer innerhalb der EU/EWR, einem Personaltransfer in einen Abkommensstaat und einem Personaltransfer in einen Drittstaat zu unterscheiden. In allen Fällen gilt grundsätzlich das so genannte Beschäftigungslandprinzip, nach dem der Mitarbeiter an das Sozialversicherungssystem des Staates angebunden ist, in dem er beschäftigt, d. h. tatsächlich tätig ist. In der Regel möchte der Mitarbeiter aber an das Sozialversicherungssystem seines Heimatstaates angebunden bleiben. Inwieweit dies möglich ist, ist am Einzelfall zu prüfen und gegebenenfalls sind die entsprechenden Anträge zu stellen. Schließlich gilt es unter Umständen die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung im Heimatstaat zu prüfen und die Besonderheiten im Leistungsrecht (zum Beispiel Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Rente) zu berücksichtigen.
Aus lohnsteuerrechtlicher Sicht ist im Einzelfall zu prüfen, in welchem Staat eine Steuerpflicht besteht und in welcher Höhe und durch wen dort Steuern abzuführen sind. Hier bestehen ebenso wie im Sozialversicherungsrecht Gestaltungsspielräume.
Aus körperschaftssteuerrechtlicher Sicht ist zu klären, welches Unternehmen die Personalkosten als Betriebsausgaben geltend machen kann.
Abschließend ist aus ausländerrechtlicher Sicht zu prüfen, inwieweit der Mitarbeiter in seinem Einsatzland ein Visum, eine Aufenthaltsgenehmigung und einer Arbeitsgenehmigung bedarf und wo und wann diese ggf. beantragt werden müssen.
Eine starke Verquickung verschiedener Rechtsgebiete.
Programm:
I. Ablaufschema einer Auslandsentsendung
II. Arbeitsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Auslandsentsendung
III. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
IV. Steuerrechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit einem internationalen Personaltransfer
V. Grundzüge des Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungsrechts
VI. Ausblicke und Entwicklungen im Bereich des internationalen Personaltransfers
Teilnehmen werden:
Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen, Geschäftsführer und (künftige) Expatriates
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