Beitrag, Deutsch, 3 Seiten
Autor: Prof. Dr. Dieter Müller
Erscheinungsdatum: 01.10.2011
Auflage: Legal Tribune ONLINE
Quelle: http://www.lto.de
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Ein Pendler aus Regensburg klagt gegen die Erfassung seines Kennzeichens und dessen Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdateien. Nun prüft der Bayerische VGH, ob die gesetzliche Grundlage der Erfassung in Ordnung ist. Die Fahndungsmethode an sich allerdings hat das BVerfG längst akzeptiert. Dieter Müller über Gefahrenabwehr, die vorsorgliche Bewegungsprofile nicht ermöglicht.
DE, Bautzen
Hochschullehrer
Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten IVV Bautzen GbR
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