B&IT-Information: EPO UID Check - Sicherheit bei der Umsatzsteuer
B&IT-Information: EPO UID Check - Sicherheit bei der Umsatzsteuer

B&IT-Information: EPO UID Check - Sicherheit bei der Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-ID und Zusammenfassende Meldung (ZM) mit SAP

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten

Autor: Wolfgang Hornung

Erscheinungsdatum: 2019

Quelle: B&IT Business & IT Consulting Deutschland GmbH

Seitenangabe: 1-4


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In Deutschland wird die elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung (ZM) zum 01.01.2020 Pflicht

Kurzfristig steht in Deutschland eine Verschärfung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zum 01.01.2020 an: Abweichend von der seitherigen Handhabung sind im Rahmen der kommunizierten Quick Fixes auch die formalen Voraussetzungen als Grundlage für eine Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zu erfüllen.

Zukünftige Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung

  • Es muss eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Empfängers der Lieferung im anderen Mitgliedsland nachgewiesen werden.
  • Das liefernde Unternehmen muss monatlich eine Zusammenfassende Meldung (ZM) erstellen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf elektronischem Wege zur Verfügung stellen.

Mit dem EPO UID Check werden im Zuge der Echtzeitprüfung im SAP Mehrfacheinträge bei Debitoren und Kreditoren erkannt. Gleichzeitig wird dafür gesorgt, dass neue Kreditoren und Debitoren mit den korrekten Stammdaten angelegt werden.

Neben der Umsatzsteueridentifikationsnummer hält der EPO UID Check auch weitere SAP-Stammdaten wie die Adresse auf dem neuesten Stand. Dabei werden auch wichtige rechtlichen Änderungen wie Konkurse und Liquidationen transparent. Mögliche Risiken, insb. potenzielle Zahlungsausfälle, können daher frühzeitig erkannt werden.
 

Wolfgang Hornung

DE, München

Geschäftsführer

B&IT Business & IT Consulting Deutschland GmbH

Publikationen: 20

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