Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, Verlag Recht und Wirtschaft GmbH
Autor: Dr. Stefan Müller
Erscheinungsdatum: 2008
Quelle: Betriebs-Berater (BB)
Seitenangabe: 280 f.
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Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, hat der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) durchzuführen (§ 84 Abs. 2 SGB IX). In einer Entscheidung vom 12.07.2007 befasst sich der 2. Senat des BAG erstmals mit der Frage, wie sich die Verletzung dieser arbeitgeberseitigen BEM-Pflicht auf die Wirksamkeit einer personen-(krankheits-)bedingten Kündigung auswirkt. Der BB-Kommentar stellt die Grundsatzentscheidung vor und gibt einen Überblick über die Praxisfolgen des Urteils.
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