BDSG 2009 - Datenschutzrecht aktuell
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BDSG 2009 - Datenschutzrecht aktuell

Seminar

Referent: Werner Hülsmann


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Sprache: Deutsch

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Veranstalter

Datenschutzwissen.de Werner Hülsmann

Preis: 495,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

Der Bundestag hat dieses Jahr wesentliche Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen, die jeder Datenschutzbeauftragte kennen und umsetzen muss!

Trotz ständiger Neuregelungen im Datenschutzrecht und der IT-Entwicklung müssen betriebliche Datenschutzbeauftragte, aber auch das Management die aktuellen Datenschutzpflichten kennen und umsetzen.

Der betriebliche Umgang mit PC, E-Mail, Internet und sensiblen personenbezogenen Daten unterliegt stringenten Gesetzesvorschriften und Regelungen. Die ständigen Veränderungen und Neuregelungen des Datenschutzes - insbesondere des Jahres 2009 - bringen einen erheblichen Wandel der Rechte, Pflichten - und auch der Verantwortung der Geschäftsführung mit sich. Funktion, Aufgaben und Stellung des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten müssen deshalb neu bzw. umfassender definiert werden. Dieses Praxisseminar gibt einen aktuellen und umfassenden Überblick über die aktuellen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen und stellt die Gesetzeslage nicht nur für die Datenschutzbeauftragten dar.

Insbesondere die Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb führen zu gravierenden Änderungen im Umgang mit Kundendaten und im Bereich des Direktmarketing! Schwerpunkte des Seminars sind die Ver­schärfungen in der Auftragsdatenverarbeitung und der neue § 32 BDSG zum Beschäftigten­daten­schutz.

 Weitere Informationen: http://www.datenschutzwissen.de/_sgg/m1m2_1.htm oder hier als PDF-Datei

Seminarinhalte:

  • BDSG 2009 - Die Neuerungen im BDSG, im UWG und in anderen datenschutzrelevanten Gesetzen und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag, insbesondere
    • Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten (§4f BDSG)
    • Änderungen im Adresshandel und Direktmarketing
    • Änderungen im Telefonmarketing 
    • Bußgelder
  • Die Sonderstellung des Arbeitnehmerdatenschutzes
    • Der neue § 32 BDSG  "Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses" und seine Auswirkungen
  • Verschärfungen der Anforderungen an die Datenverarbeitung im Auftrag (§ 11 BDSG) - Diese sind zum 01.09.2009 in Kraft getreten- Die Nichtbeachtung der Anforderungen ist bußgeldbewehrt

Termine

  • in Konstanz:  22. Oktober 2009
  • in Berlin: 16. November und 10. Dezember 2009

Werner Hülsmann

DE, Ismaning

Geschäftsführer

Datenschutzconsulting.eu Werner Hülsmann

Veranstaltungen: 1

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Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
10.12.2009 - 11.12.2009
Berlin
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16.11.2009 - 17.11.2009
Berlin
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22.10.2009 - 23.10.2009
Konstanz am Bodensee
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