BFH: Künftige Wertänderungschancen und -risiken sind maßgeblich für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienverkäufen
BFH: Künftige Wertänderungschancen und -risiken sind maßgeblich für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienverkäufen

BFH: Künftige Wertänderungschancen und -risiken sind maßgeblich für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienverkäufen

Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, Status:Recht

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 2008

Seitenangabe: 379-380


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Der BFH hatte in seinem Urteil vom 22.07.2008 über den Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes zu entscheiden. Der BFH hatte insbesondere zu klären, inwieweit ein von späteren Wertentwicklungen abhängiger Kaufpreis dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Aktien entgegensteht. Der zwischen den Parteien vereinbarte endgültige Kaufpreis für die Aktien war nämlich maßgeblich an die Wertentwicklung innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Vertragsabschluss gebunden.

Unter Verweis auf seine ständige Rechtsprechung lehnte der BFH den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bereits zum Vertragsabschluss ab.

In seiner Entscheidung präzisiert der BFH die Bedeutung von Wertänderungschancen und -risiken für die Zurechnung und den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums i.S. des § 39 Abs. 2 AO beim Verkauf von Aktien.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

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Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung

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