Kommentar, Deutsch, 3 Seiten, Redbox.de
Bei den Google-Adwords handelt es sich um eine sehr erfolgreiche Werbeform im Internet. Sobald Google Suchergebnisse des Internetnutzers anzeigt, erscheinen in farblich abgesetzten Spalten über und rechts neben der Ergebnisliste Werbeanzeigen, die zum gesuchten Begriff passen. Diese so genannten Adwords können Kunden direkt bei Google mieten.
Da auch mit verwandten Begriffen geworben werden kann, besteht die Möglichkeit, dass ein Unternehmen neben der Ergebnisliste auftaucht, obwohl der Nutzer nach einem anderen beziehungsweise ähnlichem Unternehmen gesucht hat. Der BGH hatte in drei Fällen über die Zulässigkeit der Verwendung fremder Kennzeichen bei der Google-Adwords-Werbung zu entscheiden. Vereinfacht gesagt: Darf man sich mit fremden Federn schmücken, wenn man für sein eigenes Produkt wirbt?
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