BTHG 2020: Was kommt auf rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte zu?
BTHG 2020: Was kommt auf rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte zu?

BTHG 2020: Was kommt auf rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte zu?

Seminar

Referent: Edith Sonntag


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Sprache: Deutsch

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Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ändern sich nicht nur die Vorgaben zur Eingliederungshilfe (EGH), sondern auch zur Grundsicherung (GruSi) gravierend. Damit kommen auf die rechtlichen Betreuer – insbesondere mit den Aufgabenkreisen Gesundheitsvorsorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten oder Vertretung gegenüber Behörden – komplizierte Aufgaben zu.

  • Neu eingeführt wird beispielsweise das Antragsprinzip für Leistungen, der Kenntnisgrundsatz der Sozialbehörde wird in diesem Bereich dagegen abgeschafft.
  • Insbesondere das stationäre Wohnen erfährt starke Veränderungen, die ein rechtzeitiges Handeln der rechtlichen Betreuer erfordern.
  • Da das BTHG die Rechte der Leistungsberechtigten stärken will, ist die Durchführung vieler Verfahrensschritte bei der Leistungsfeststellung nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten möglich. Die rechtlichen Betreuer sind hier gefordert, sich bei der Bedarfsfeststellung im neuen Planverfahren stärker als bisher zu beteiligen.
  • Auch wird sich der Betreuer mit den künftigen Verträgen der (stationären) Leistungserbringer intensiv befassen müssen, die aufgrund der Trennung von Fachleistung und Leistungen zum Lebensunterhalt zwingend notwendig werden.

Seminarinhalte:

  • Kurzer Überblick über alle Reformstufen des BTHG: Was ist bereits in Kraft, was gilt ab 1.1.2020, was folgt noch zum 1.1.2023
  • Änderungen im Leistungsrecht: Neuerungen der Teilhabe am Arbeitsleben und der Sozialen Teilhabe
  • Änderungen im Sozialverwaltungsverfahren für die Eingliederungshilfe: Antragserfordernis für Leistungen, Beteiligung der Betreuer bzw. des Bevollmächtigten am Teilhabeplan- und Gesamtplanverfahren, neue Regeln zur Bedarfsermittlung
  • Veränderte Rechtsgrundlage der Eingliederungshilfe im SGB IX ab 1.1.2020: aus 8 Eingliederungshilfe-Paragrafen im SGB XII werden 61 neue Vorschriften im 2. Teil des SGB IX – mit vollständig neuen Inhalten und Definitionen
  • Änderungen im SGB XII zum 1.1.2020: Auswirkungen auf die Grundsicherung in stationären Einrichtungen und in der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  • Neue Vorgaben zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen und Auswirkungen auf die Leistungen
  • Neue Personenzentrierung, Trennung von Fachleistung und Lebensunterhalt, Auswirkungen auf Verträge der (stationären) Leistungserbringer
  • Reform der Kosten der Unterkunft und Übergangsregelungen
  • Neuer Mehrbedarfstatbestand ab 1.1.2020 im künftigen § 42b SGB XII

Veranstaltungen: 10

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Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
29.01.2020
Kassel
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27.01.2020
Hamburg
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04.12.2019
Frankfurt am Main
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20.11.2019
München
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