BVerfG: Ist die Hinterziehung von Erbschaftsteuer weiterhin strafbar?
BVerfG: Ist die Hinterziehung von Erbschaftsteuer weiterhin strafbar?

BVerfG: Ist die Hinterziehung von Erbschaftsteuer weiterhin strafbar?

Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, Praxis Steuerstrafrecht

Autor: Alexandra Kindshofer

Herausgeber / Co-Autor: Dr. C. Wegner

Erscheinungsdatum: 01.03.2007

Seitenangabe: 45-46


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Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.08 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu der Neuregelung ist das bisherige Recht weiter anwendbar (BVerfG v. 7.11.06 – 1 BvL 10/02).

Alexandra Kindshofer

DE, Grünwald

LKC Kindshofer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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