Bedingt Sanierungsbereit
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Bedingt Sanierungsbereit

Restrukturierung, Sanierung und Insolvenzverwaltung im Umbruch

Beitrag, Deutsch, 19 Seiten

Autor: Dr. Volker Beissenhirtz

Erscheinungsdatum: 08.09.2016

Quelle: ZInsO 2017, 1778

Seitenangabe: 1778-1796


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Der Artikel basiert auf der Analyse von insgesamt sieben nachfolgend aufgeführten Thesen, mit denen ich im Rahmen einer (nicht-repräsentativen) Umfrage unter Vertretern aus Banken, Fonds, Forschung und Beratung befragte.

  1. Die wirtschaftlichen Fundamentaldaten deuten spätestens seit Jahresanfang 2016 auf eine Wirtschaftskrise hin – ohne dass dabei schon die Folgen eines Brexit berücksichtigt wären. Die Weltwirtschaft wird auf Grund der hohen Verschuldensquote kurz- bis mittelfristig, vielleicht sogar schockartig, in eine Rezession eintreten, die auch auf die deutsche Wirtschaft übergreifen wird.
  2. Wenn die entsprechende wirtschaftliche Korrektur nur in etwa so eintritt, wie diejenige in der letzten Finanzkrise, werden sich die Planungsgrundlagen zahlreicher Unternehmen so rapide verschlechtern, dass ihre jeweilige „Fortbestehensprognose“ ernsthaft gefährdet sein dürfte.
  3. Die Situation dieser Unternehmen könnte sich dadurch zusätzlich verschärfen, dass die Banken zum einen ihre „Work-Out“-Abteilungen in den letzten Jahren erheblich verkleinert haben und zum anderen ihre notleidenden Kredite sehr viel schneller als bisher an Fonds verkaufen könnten. Damit würden opportunistische und schwerer einschätzbare „Player“ häufiger als bisher an Sanierungen beteiligt sein.
  4. Insgesamt könnte die derzeitige, sehr restriktive und auf eine (zu?) frühe Insolvenzantragstellung gerichtete, Rechtslage zu Insolvenzgründen, Unternehmenssanierungen und Insolvenzanfechtung eine Welle von Insolvenzantragstellungen eigentlich sanierungswürdiger Unternehmen „begünstigen“ und somit selbst krisenverstärkend wirken.
  5. Darüber hinaus dürfte es die (fehlgehende) Rechtsprechung des LG Frankfurt in Sachen Q-Cells für (in solchen Fällen häufig zunächst gerufene) Sanierungsberater erschweren, eine außergerichtliche Sanierung zu versuchen, ohne sich selbst einem erhöhten Haftungs- und Anfechtungsrisiko auszusetzen. Da aber die Mühlen der Justiz bekanntlich eher langsam mahlen, würde eine etwaige Revision dieser Rechtsprechung durch die Obergerichte erst nach Eintritt der oben prognostizierten Rezession relevant werden – und damit zu spät.
  6. Die Folge dieser Entwicklungen könnte das Abgleiten vieler Unternehmen, die nach einer Rezession an sich lebensfähig wären, in die Insolvenz sein. Die (sich derzeit ebenfalls konsolidierende) Insolvenzverwalterszene wird im Zweifel schon von der Personalstärke her nicht in der Lage sein, die zu erwartende Antragsflut konstruktiv zu bewältigen – und erst recht nicht, das Sanierungspotential bei diesen Unternehmen auszuschöpfen. Hierdurch könnte erhebliches wirtschaftliches Potential in Deutschland wegfallen.
  7. Auch wenn die EU-Kommission mit Ihren im Herbst 2015 vorgelegten Planungen zu einem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren möglicherweise zusätzliche Möglichkeiten zur Rettung von Unternehmen schafft, besteht das erhebliche Risiko, dass die Umsetzung dieser Vorschläge ebenfalls zu spät erfolgt, um die volkswirtschaftlichen Verluste zumindest zu minimieren.

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Dr. Volker Beissenhirtz

DE, Berlin

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