Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Seminar


Termin:

202410Dezember
Ort: Bremen

Veranstaltungsseite:

Sprache: Deutsch

Aufrufe gesamt: 49, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Veranstalter

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, Geschäftsstelle Bremen

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG,
Geschäftsstelle Bremen

Telefon: +49-421-22318-11

Telefax: +49-421-22318-22

tuev-nord.de/de/weiterbildung

Preis: 630,70 € inkl. gesetzl. MwSt.

Kontaktanfrage

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN -Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.



Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN -Normen und Unfallverhütungsvorschriften
wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle



Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs - und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der ""Prüfung von Leitern und Tritten"" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
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