Begrenzung der Mietkosten bei doppelter Haushaltsführung
Begrenzung der Mietkosten bei doppelter Haushaltsführung

Begrenzung der Mietkosten bei doppelter Haushaltsführung

Blogbeitrag, Deutsch, Friedrich und Partner GbR

Erscheinungsdatum: 23.07.2017

Quelle: Friedrich und Partner GbR


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Die gesetzliche Begrenzung der Kosten einer doppelten Haushaltsführung auf 1.000 € pro Monat gilt nur für die Miete der Zweitwohnung, nicht aber für deren Einrichtung. Diese Kosten sind unbeschränkt abziehbar, soweit sie angemessen sind. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf kürzlich in erster Instanz entschieden.

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