Beitragsannexion durch Arbeitgeber ist nicht sozial
Beitragsannexion durch Arbeitgeber ist nicht sozial

Beitragsannexion durch Arbeitgeber ist nicht sozial

Pressemitteilung, Deutsch, 2 Seiten

Autor: Karl-Heinz Herrmann

Erscheinungsdatum: 16.11.2009


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Dingolfing, 16.11.2009. Kaum ein Tag vergeht, an dem in den Medien nicht über die Rentenprobleme der Zukunft berichtet wird. Während viele politisch Verantwortliche das Thema noch klein reden, schütteln Wissenschaftler und Experten bei der Deutschen Rentenversicherung bereits den Kopf und raten jedem neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich vorzusorgen. Doch entscheidet sich der Arbeitnehmer z.B. für die Entgeltumwandlung auf dem Eichelweg (betriebliche Altersvorsorge mittels Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) kann es sein, dass dieser Weg nicht nur Vorteile bringt.

Denn Vorsorgesparer, die bereits heute verantwortungsvoll für Ihre Zukunft zusätzlich vorsorgen, werden bei der Entgeltumwandlung auf dem Eichelweg von vielen Arbeitgebern schlichtweg um einen entscheidenden Vorteil gebracht. Das fatale daran ist, dass sich viele Arbeitgeber über die Wirkungen ihres Tun bzw. Nichtstun noch nicht einmal bewusst sind, oder - noch schlimmer - den Vorteil bewusst selbst einstreichen wollen indem sie die freiwillige Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer zum innerbetrieblichen Kostensparinstrument degradieren.

Und wie ist das möglich werden Sie jetzt fragen? Ein Blick in das Steuerrecht (z. B. § 3 Nr. 63 EStG) sowie in das Sozialversicherungsrecht (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV) gibt die Antwort, so Karl-Heinz Herrmann, selbstständiger Steuerberater und Autor des im BoD-Verlag erschienenen Buches „Riester-, Eichel- oder Rüruprente?“. Wenn Arbeitnehmer z.B. eine Direktversicherung mittels Entgeltumwandlung besparen sind die Beiträge in diesen Vorsorgeweg im Jahr 2009 zumindest bis zu 2.592 € jährlich steuerfrei. Gleichzeitig werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber im gleichen Rahmen von der Sozialabgabenbelastung befreit. Diese beträgt derzeit für beide Seiten jeweils rd. 20 %. Der Arbeitnehmer verspürt jedoch nur die Ersparnis seiner Sozialabgabenbeiträge, denn viele Arbeitgeber geben die ersparten Sozialabgaben nicht an Ihre Arbeitnehmer weiter. Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, dem Arbeitnehmer beim Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung zu helfen wird damit nicht im gewünschten Maße erreicht. 

Doch das ist noch längst nicht alles. Denn jede Entgeltumwandlung bewirkt - bei einem Verdienst im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze - ein auf verminderter Basis an die Rentenversicherungsträger gemeldetes Arbeitsentgelt. Dadurch verliert ein Arbeitnehmer Entgeltpunkte, Jahr für Jahr. Bei einer noch verbleibenden Vorsorgedauer von z. B. 25 Jahren sind das immerhin rd. 2,1 Entgeltpunkte. Mit dem heutigen aktuellen Rentenwert umgerechnet (27,20 € West) sprechen wir über eine später fehlende Altersrente in Höhe von monatlich rd. 57 €. Zukünftige Erhöhungen des aktuellen Rentenwertes sind noch nicht eingerechnet, denn sie würden dieses Problem sogar noch verschärfen. Dass sich unter den Arbeitgebern die den Arbeitgeberanteil einbehalten sogar Kreditinstitute befinden ist um so erstaunlicher, denn diese Branche sollte doch eigentlich ein ureigenstes Interesse daran haben, dass Produkt „Betriebsrente“ so vorteilhaft wie nur möglich an den Mann/Frau zu bringen.

Daher meine Empfehlung:
Um den Nachteil bei der ges. Rente auszugleichen sollte der Arbeitgeberzuschuss mindestens 9,95 % betragen (= Arbeitgeberanteil am RV-Beitrag). Wirklich soziale Arbeitgeber können – im Rahmen der Obergrenzen des § 3 Nr. 63 EStG bzw. der Beitragsbemessungsgrenzen - den Zuschuss sogar bis auf 20 % der vom Arbeitnehmer erbrachten Eigenleistung erhöhen und behalten dann immer noch einen kleinen Vorteil, sozusagen als Verwaltungsaufwand für den Durchführungsweg betriebliche Altersvorsorge.

Somit wäre allen Vorsorgesparern, die von Ihren Arbeitgebern keinen Zuschuss erhalten eigentlich nur noch zu raten, zuerst den Riesterweg zu beschreiten. Erst dann, wenn die geförderten Höchstbeiträge auf dem Riesterweg (2.100 € pro Jahr) ausgeschöpft sind, empfiehlt es sich den Eichelweg mittels Entgeltumwandlung zu beschreiten. Besteht immer noch eine Versorgungslücke, könnte als dritter stattlich geförderter Vorsorgeweg schließlich der Rürupweg beschritten werden - sofern der Vorsorgesparer noch freie Finanzmittel zur Verfügung hat.

Karl-Heinz Herrmann

DE, Dingolfing

Gesellschafter / Geschäftsführer

J. Vilsmeier & K.-H. Herrmann

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