Berechtigung Vorfälligkeitsentschädigung in Phasen steigender Zinsen
Berechtigung Vorfälligkeitsentschädigung in Phasen steigender Zinsen

Berechtigung Vorfälligkeitsentschädigung in Phasen steigender Zinsen

Beitrag, Deutsch, 7 Seiten, IWW Institut für Wirtschaftspublizistik

Autor: Prof. Dr. Klaus Wehrt

Herausgeber / Co-Autor: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern-Recht-Wirtschaft GmbH & Co. KG

Erscheinungsdatum: 01.03.2008

Quelle: Betriebswirtschaftliche Mandantenberatung

Seitenangabe: 69-75


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Die Vorfälligkeitsentschädigung entsteht immer dann, wenn ein Darlehen mit Festzinssatz vor dem Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückgeführt wird. Die Berechnung der Entschädigung ist umstritten. Sie kann von den betroffenen Darlehensnehmern häufig nicht nachvollzogen werden. Daher benötigen diese einen gutachterlich unabhängigen Rat. Bei steigenden Zinsen treten insbesondere gekündigte Darlehen in den Fokus, denn die Bank hat die Möglichkeit, die Vorfälligkeitsentschädigung bezogen auf die Zinsstruktur bei Kündigung oder auf diejenige bei Rückzahlung zu berechnen. Da gekündigte Kredite häufig erst mit großer Zeitverzögerung zurückgeführt werden, die Zinsen aber inzwischen gestiegen sein können, erweist es sich für die Bank am günstigsten, die Entschädigung für den Zeitpunkt der Kündigung zu ermitteln. Das aber ist unzulässig. Auf diese Weise erhielte die Bank eine doppelte Kompensation, einerseits über die Zinsentschädigung, andererseits über den während der Verzögerung laufenden Verzugszins, der auch in Höhe des Darlehensvertragszinssatzes beansprucht werden könnte.

Prof. Dr. Klaus Wehrt

DE, Buxtehude

Hochschullehrer, Finanzierungsexperte

Wehrt - Unabhängige Beratungsdiensleistungen in Finanzen und Kredit GmbH

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