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Berufsausbildung: Das sind die Voraussetzungen, um ausbilden zu dürfen

Die Berufsausbildung ist in Deutschland nach wie vor beliebt. Dennoch herrscht überall Nachwuchsmangel. Es gibt in vielen Betrieben und Unternehmen noch freie Ausbildungsplätze. Teilweise mangelt es auch an Ausbildern und Ausbilderinnen. Manche Arbeitnehmer möchten daher gern selbst Ausbilder werden, um diese Lücke zu füllen. Doch was sind die Voraussetzungen, um ausbilden zu dürfen?

 

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Wer darf Auszubildende ausbilden?

Die meisten Menschen sind nicht dazu berechtigt, Nachwuchs in einem Beruf auszubilden. Das gilt auch für diejenigen, die selbst eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können und jahrelange Erfahrung im Berufsfeld besitzen. Tatsächlich ist es zwingend erforderlich, dass ein Ausbilder gewisse Voraussetzungen erfüllt, um ausbilden zu dürfen. Dazu zählt das Ablegen der sogenannten Ausbildereignerprüfung. Es ist darüber hinaus notwendig, eine Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung zu absolvieren.

 

An wen man sich wenden muss, um Ausbilder zu werden

Wer Ausbilder werden möchte, muss sich an bestimmte Stellen wenden. Die Art der Stelle ist zum Beispiel davon abhängig, um welches Berufsbild es sich handelt. Die Zuständigkeit ist außerdem im §71 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. Am häufigsten wenden sich Unternehmen an die Handwerkskammern (HWK) oder an die Industrie- und Handelskammern (IHK). Es gibt jedoch weitere Kammern, die diese Aufgaben übernehmen, zum Beispiel die Landwirtschaftskammern oder die Steuer- und Wirtschaftsprüferkammern.

 

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Ausbilder

Es ist zwingend erforderlich, dass Ausbilder sowohl persönlich als auch fachlich für diese Tätigkeit geeignet sind. Was das konkret bedeutet, ist in Deutschland ebenfalls rechtlich geregelt. Eine Vorgabe aus den Gesetzestexten lautet unter anderem, dass der Ausbilder nicht gegen ausbildungsrechtliche Gesetze oder Bestimmungen verstoßen haben darf. Darüber hinaus sind alle Personen ausgeschlossen, die nicht oder nicht mehr mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten dürfen.

 

Die fachliche Eignung setzt zunächst einmal voraus, dass der angehende Ausbilder selbst in diesem Beruf eine Ausbildung vorweisen kann. Neben den Berufskenntnissen sind auch pädagogische Fertigkeiten von großer Bedeutung. 

 

Ob eine Person tatsächlich geeignet ist, wird in jedem Fall geprüft. Ohne verschiedene erfolgreich abgeschlossene Prüfungen darf in Deutschland niemand als Ausbilder tätig sein. Welche Prüfungen jedoch für wen erforderlich sind, hängt vor allem vom Beruf oder dem Fachbereich ab.

 

Nicht nur der Ausbilder muss über die Eignung verfügen

Neben dem angehenden Ausbilder muss auch der Betrieb als Ausbildungsbetrieb geeignet sein. Wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, Auszubildende in ausreichendem Umfang in einem Beruf einzuführen, erhält es keine Erlaubnis. Alle Ausbildungsinhalte müssen in diesem Betrieb vermittelt werden können. Ob das der Fall ist, zeigt sich unter anderem an der Einrichtung, der Art und dem Umfang der Produktion oder an den Aufträgen, die das Unternehmen erhält. Das zeigt, dass der Wandel von einem normalen Unternehmen zu einem Ausbildungsbetrieb sehr umfangreich ist und nicht nur von einzelnen Personen abhängt.

 

Arbeitnehmer zu Ausbildern machen: Warum es sich lohnt

Unternehmen, die in ihrem Arbeitsalltag auf Azubis angewiesen sind, sollten Arbeitnehmern in ihrem Betrieb dabei helfen, die Voraussetzungen zu erlangen. Wer selbst junge Leute anlernt, ist nicht darauf angewiesen, der Konkurrenz die Mitarbeiter abzuwerben. Hinzu kommt, dass Azubis ihren Ausbildungsbetrieben häufig treu bleiben, sofern die Möglichkeit zur Übernahme besteht. Wenn Unternehmen selbst für Ausbildungen sorgen, hilft das also unmittelbar dabei, Fluktuationen beim Personal zu vermeiden.

 

Je hochwertiger die Ausbildung, desto eher bleiben Azubis bei ihrem Ausbildungsbetrieb. Aus diesem Grund sollte man also nur die am besten geeigneten Mitarbeiter Ausbilder werden lassen.