Betriebliche Übung und AGB-Kontrolle
Betriebliche Übung und AGB-Kontrolle

Betriebliche Übung und AGB-Kontrolle

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten

Autor: Dr. Bernhard Ulrici

Erscheinungsdatum: 2005

Seitenangabe: 1902-1905


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Zu den Besonderheiten des Arbeitsrechts gehört es, dass die wiederholte, gleichförmige Gewährung einer Leistung durch den Arbeitgeber, auf welche kein Anspruch besteht, zur Anspruchsbegründung im Wege betrieblicher Übung führt. Für Arbeitgeber ist dies mit dem Problem verbunden, dass die unbedachte Wohltat in guten Zeiten zur Belastung in schlechten Zeiten wird, weil im Wege betrieblicher Übung begründete Ansprüche individualrechtlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer (ggf. durch Änderungskündigung) beseitigt werden könne, sofern keine Vorsroge getroffen wird.
Günstig für den Arbeitgeber ist daher, wenn er die Anspruchsentstehung im Wege betrieblicher Übung verhindern kann. Der Beitrag zeigt auf, dass entgegen verbreiteter Ansicht eine Schriftformklausel hierfür ungeeignet ist. Die gegenteilige Ansicht des BAG erging noch zur Rechtslage vor dem 01.01.2002 und berücksichtigt nicht, dass Schriftformklauseln regelmäßig nach §§ 305 ff. BGB unwirksam sind.
Als Ausweg zeigt der Beitrag auf, dass ein Freiwilligkeitsvorbehalt in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden sollte. Dieser verhindert die Entstehung einer betrieblichen Übung und unterliegt selbst keiner Kontrolle am Maßstab der §§ 305 ff. BGB. Hierzu gibt der Beitrag Formulierungshinweise. Abgerundet wird der Beitrag durch Hinweise, welche AGB-Schranken für eine abändernde/umgekehrte betreibliche Übung zu beachten sind.

Publikationen: 23

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