Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
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Seminar


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Veranstalter

Haus der Technik e. V.

Haus der Technik e. V.

Telefon: +49-201-1803-1

Telefax: +49-201-1803-269

hdt.de

Preis: k. A.

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Inhalt

  • Rechtlicher Rahmen des Gewässerschutzes
  • Aufgaben und Rechtstellung des Gewässerschutzbeauftragten
  • Die Haftung des Gewässerschutzbeauftragten nach Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Die Anlagenverordnung VAwS und ihre Umsetzung in den Ländern
  • Technische Aspekte des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen, Abschätzung des Gefährdungspotentials im Betrieb
  • Behördliche Zulassungen im Rahmen der Abwasserbeseitigung (Abgrenzung zu anderen Zulassungsverfahren)
  • Anforderungen an Direkt- und Indirekteinleitungen von Abwasser
  • Anforderungen an Kanalisationen
  • Anforderungen an Abwasserbehandlungsanlagen
  • Anforderungen an Indirekteinleiter zum Schutz der öffentlichen Abwasseranlagen
  • Grundlagen der mechanisch-biologischen Abwasserreinigung
  • Betriebliche Vorbehandlung von belasteten Abwässern in Abscheidern und sonstigen Anlagen
  • Behandlungsmethoden und Verwendungszwecke für Klärschlämme
  • Grundzüge der Abwasserabgabe
  • Behördliche Überwachung von Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen mit praktischen Beispielen
  • Wie erfüllen Gewässerschutzbeauftragte ihre Aufgaben im Unternehmen?
ThemaAls Gewässerschutzbeauftragter darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die Fachkunde kann mit der Teilnahme an diesem Grundlehrgang erworben werden - eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden wird jedem Teilnehmer ausgehändigt.... weitere Infos



Zielgruppe

Wer muss eine(n) Gewässerschutzbeauftragte(n) bestellen?





  • Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 m3 Abwasser einleiten dürfen


  • Direkteinleiter von mehr als 750 m3 Regenwasser pro Tag


  • Direkt- und Indirekteinleiter, auch unterhalb von bestimmten Mengenschwellen, bei Anordnung der zuständigen Behörde


  • Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Sto en auf behördliche Anordnung


Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
16.04.2018 - 18.04.2018
Essen
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Christoph Buchal Kontaktanfrage