Beweislastverteilung bei Mangel der Funktionstauglichkeit
Beweislastverteilung bei Mangel der Funktionstauglichkeit

Beweislastverteilung bei Mangel der Funktionstauglichkeit

Aufsatz, Deutsch, 5 Seiten, NZBau - Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

Autor: Dr. Peter Hammacher

Erscheinungsdatum: 2010


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Beweislastverteilung bei
Mangel der Funktionstauglichkeit
(Rechtsanwalt Dr. Peter Hammacher, Heidelberg)


Keine Gerichtsentscheidung ist so gut formuliert, dass sie nicht dennoch missverstanden werden könnte. Die Blockheizkraftwerk-Entscheidung vom 8.11.2007 läuft Gefahr, als Änderung der Beweislast-Verteilung zu Lasten des Auftragnehmers verstanden zu werden. Das war nicht gewollt.

  • Die BHKW-Entscheidung des BGH darf nicht dazu verführen, vorschnell zu Lasten des Auf-tragnehmers einen Mangel anzunehmen und ihn zu zwingen, einen Entlastungsbeweis zu führen.
  • Nach der Abnahme muss zuerst der Auftragge-ber nachweisen, dass überhaupt eine Mangel-erscheinung vorliegt.
  • Wird eine Funktionsuntauglichkeit behauptet, muss der Auftraggeber nachweisen, dass der Auftragnehmer nach den getroffenen Verein-barungen für eben diese Funktion einstehen wollte.
  • Er muss weiter nachweisen, dass die Funktion-suntauglichkeit bereits zum Zeitpunkt der Ab-nahme vorlag und nicht auf spätere Einwirkun-gen von ihm oder Dritten zurückzuführen ist.
  • Erst wenn die Funktionsuntauglichkeit bewie-sen ist, muss der Auftragnehmer den Entlastungsbeweis führen, dass der Mangel auf die Planung oder Vorgewerke zurückzuführen ist und er seiner Prüf- und Hinweispflicht in den Grenzen der Zumutbarkeit nachgekommen ist.


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    Rechtsanwalt Dr. Peter Hammacher war zwanzig Jahre lang Leiter von Rechtsabtei-lungen national und international tätiger Unternehmensgruppen der Bau- und Investi-tionsgüterindustrie (Stahlbau, Anlagenbau, Kraftwerksbau, Brückenbau, Gebäudetech-nik). Er ist jetzt vor allem in der Konfliktprä-vention als Berater, Mediator und Schieds-richter tätig

 

Dr. Peter Hammacher

DE, Heidelberg

Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Schiedsrichter

Dr. Peter Hammacher Rechtsanwalt, Mediation, Schiedsverfahren

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