Bewusstlos in die Ehe
Bewusstlos in die Ehe

Bewusstlos in die Ehe

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 25.05.2017

Quelle: Justillon - kuriose Rechtsnachrichten


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Bewusstlos in die Ehe


Auszug:
Es gibt gesetzliche Regelungen, bei denen staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Dazu gehört § 1314 Abs. 2 Nr. 1, Alt. 1 BGB. Nach dieser Norm kann eine Ehe “aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit (…) befand“.

Hinweis:
Der Beitrag ist kostenfrei im Internet verfügbar (zur Bezugsquelle).

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

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