Bezeichnung als Kinderzahnarzt zulässig?
Bezeichnung als Kinderzahnarzt zulässig?

Bezeichnung als Kinderzahnarzt zulässig?

Beitrag, Deutsch, Lyck+Pätzold. healthcare.recht

Autor: Guido Kraus

Erscheinungsdatum: 08.06.2013


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Lyck+Pätzold. healthcare.recht

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Wie der Zahnarzt gegenüber seinen Patienten auftreten darf, regelt grundsätzlich die Berufsordnung der Zahnärzte. So heißt es im § 21 der Musterberufsordnung für Zahnärzte, dass dem Zahnarzt sachliche Informationen über seine Berufstätigkeit gestattet sind. Untersagt ist dem Zahnarzt dementgegen berufswidrige Werbung, insbesondere anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung.

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Guido Kraus

DE, Bad Homburg

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Lyck+Pätzold. healthcare.recht

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