Bezeichnung der Geschäftsführer des Arbeitgebers als "soziale Arschlöcher" = fristlose Kündigung
Bezeichnung der Geschäftsführer des Arbeitgebers als "soziale Arschlöcher" = fristlose Kündigung

Bezeichnung der Geschäftsführer des Arbeitgebers als "soziale Arschlöcher" = fristlose Kündigung

LAG Schleswig-Holstein vom 24.01.2017, 3 Sa 244/16

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, MediaPro Verlagsgesellschaft mbH

Autor: Dr. Ulrich Brötzmann

Erscheinungsdatum: 28.04.2017

Quelle: Personalintern.info

Seitenangabe: 4-4


Aufrufe gesamt: 96, letzte 30 Tage: 2

Kontakt

Verlag

MediaPro Verlagsgesellschaft mbH

Preis: Kostenlos

PDF herunterladen

Keine Kurzbeschreibung hinterlegt.

Fachthemen

Branchenthemen

Länderthemen

Publikationen: 255

Aufrufe seit 11/2004: 7636
Aufrufe letzte 30 Tage: 1