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Bildungsförderung durch den Bildungsgutschein – Voraussetzung, Antrag und Kostenübernahme

 

Die Gründe, welche für den Wunsch nach einer beruflichen Veränderung sprechen, können sehr vielseitig sein. Insbesondere in der heutigen schnelllebigen Zeit können sich die Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt auch kurzfristig ändern. Oder eine Erkrankung zwingt einen zum Perspektivwechsel. In vielen Fällen kann eine Weiterbildung oder Umschulung über den so genannten Bildungsgutschein finanziert werden. Für wen kommt diese Förderung infrage? Wir klären auf und zeigen, was es mit den Voraussetzungen, der Kostenübernahme und der Antragsstellung auf sich hat.

 

Was ist der Bildungsgutschein?

 

Beruf und Privatleben miteinander in Einklang zu bringen, kann in bestimmten Lebensphasen eine ganz schöne Herausforderung sein. Meistens hilft es, wenn man sich mit dem Thema Entschleunigung im Alltag auseinandersetzt. Etwa indem man mal bewusst „Nein“ sagt wenn einem alles zu viel ist. Auch Digital Detox kann eine Option für mehr Ausgeglichenheit sein. In einigen Fällen kann es jedoch auch angebracht sein, den Job zu wechseln und sich für eine Umschulung zu entscheiden. Obendrein kann sich eine Weiterbildung bezahlt machen. Entscheidet man sich für einen passenden Kurs, lassen sich mit einer Weiterbildung und dem Bildungsgutschein die Beschäftigungschancen verbessern.

 

Beim Bildungsgutschein handelt es sich um ein Fördermittel, bei welchem die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für eine berufliche Weiterbildung übernehmen oder eine Umschulung bezahlen. Wichtig: Der Bildungsgutschein wird immer individuell für eine bestimmte Person ausgestellt. Das heißt, er darf auch nur von ihr eingelöst werden. Außerdem ist er auf eine bestimmte Zeit festgelegt und enthält Informationen dazu, auf welche Fortbildungsmaßnahme er sich bezieht bzw. welches Bildungsziel erreicht werden soll.

 

Warum gibt es den Bildungsgutschein? Eine Weiterbildung kann sich sowohl persönlich als auch finanziell auszahlen. Vorher jedoch geht sie mit Kosten einher. Nicht jeder kann sich Teilnahmegebühren, Reisekosten oder den eventuellen Dienstausfall leisten. Aus diesem Grund gibt es den Bildungsgutschein. Er soll Betroffene finanziell entlasten und ihnen dabei helfen, den Schlüssel zum beruflichen Erfolg zu erhalten.

 

Diese Voraussetzungen gelten für den Bildungsgutschein

 

Konzipiert wurde der Bildungsgutschein für Arbeitnehmer unterschiedlicher Situationen. Grundsätzlich kann man ihn erhalten, wenn man

  • arbeitslos bzw. arbeitssuchend ist
  • von einer baldigen Arbeitslosigkeit bedroht ist
  • einen fehlenden Berufsabschluss nachholen möchte oder muss

 

Es geht also darum, dass mit dieser Weiterbildungsförderung eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet oder eine drohende abgewendet werden soll. Und auch zum Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses zur beruflichen Eingliederung ist dieses Instrument geeignet.

 

Dementsprechend gibt es einige Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen um den Bildungsgutschein zu erhalten. Am besten nimmt man zur Klärung an einem persönlichen Beratungsgespräch des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit teil. Prinzipiell richtet sich die Weiterbildungsförderung an Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG I), Leistungsbezieher nach SGB II (Hartz IV), Kurzarbeiter und diejenigen, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben bzw. bei denen eine Kündigung droht. Zählt man zur anspruchsberechtigten Personengruppe, obliegt es dem jeweiligen Sachbearbeiter, einer Weiterbildung zuzustimmen. Unter gewissen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Bildungsgutscheins. Das betrifft diejenigen, die nachträglich einen Berufsabschluss sowie einen Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschluss nachholen möchten. Wer sich als Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchte, kann ebenfalls einen Bildungsgutschein bekommen.

 

Welche Kosten werden mit dem Bildungsgutschein übernommen?

 

Mit dem Bildungsgutschein ist eine ganze Reihe an Kosten erstattungsfähig. Dazu zählen

  • Lehrgangskosten: Gebühren für Lehrgang und Prüfungen, Kosten für Arbeitskleidung, Lernmittel und Prüfstücke
  • Fahrkosten: Pendelfahrten zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte (maximal 588 Euro monatlich)
  • Kosten für eine auswärtige Unterkunft: Pro Tag bis zu 60 Euro, monatlich maximal 420 Euro; zuzüglich Verpflegungskosten (bis zu 24 Euro täglich, maximal 168 Euro im Monat)
  • Kosten für eine Kinderbetreuung: Für Kinder unter 15 Jahren, maximal 150 Euro monatlich
  • Ggf. Fortführung des Arbeitslosengeldes

 

Während der Weiterbildung oder Umschulung mit dem Bildungsgutschein ist man weiterhin sozial abgesichert. Die Kosten für Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung werden vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit übernommen.

 

So geht man bei der Antragstellung vor

 

Der Antrag auf einen Bildungsgutschein kann jederzeit gestellt werden. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I ist die Agentur für Arbeit zuständig, beim Bezug von Hartz IV ist das Jobcenter der richtige Ansprechpartner. Dort vereinbart man zunächst einen persönlichen Beratungstermin mit seinem Sachbearbeiter. Beim Termin sollte man dann konkret ansprechen, dass man an einer Weiterbildung interessiert ist. Im darauffolgenden Schritt wird geprüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Ist dies der Fall, bespricht man, für welche Art der Weiterbildung oder Umschulung der Bildungsgutschein am besten verwendet wird, so dass die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden können. Sobald man sich für eine Maßnahme entschieden hat, muss beim Bildungsträger eine Ausfertigung des Bildungsgutscheins vorgelegt werden. Bevor man tatsächlich an der Weiterbildung teilnehmen kann, muss man die Aufnahme in die Maßnahme von diesem bestätigen lassen und das entsprechende Formular bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter einreichen. Diese überprüft, ob die ausgesuchte Maßnahme wirklich geeignet ist.

 

Wenn der Bildungsgutschein abgelehnt wird, obwohl man bestimmte Kriterien erfüllt hat, kann man die Ursachen prüfen. Vielleicht garantiert die Weiterbildungsmaßnahme keine hohen Erfolgsaussichten oder sie wird nicht von einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt. Bei einer Ablehnung kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Chancen auf eine nachträgliche Bewilligung lassen sich erhöhen indem man vergebliche Bewerbungsbemühungen vorlegt und demonstriert, dass man sich auch außerhalb des üblichen Suchradius beworben hat. Ansonsten gibt es neben dem Bildungsgutschein noch weitere Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildungsförderung wie zum Beispiel die Weiterbildungsprämie oder das Aufstiegsstipendium.

 

Wie lässt sich der Bildungsgutschein einlösen?

 

Wer den Bildungsgutschein bekommt, muss sich an die darauf vermerkten Vorgaben halten. Unter anderem werden

  • die Dauer der Maßnahme
  • die Gültigkeitsdauer
  • der regionale Geltungsbereich
  • nähere Angaben zur Art der Weiterbildung
  • das individuelle Bildungsziel

festgehalten. Wichtig ist, den Bildungsgutschein rechtzeitig einzulösen. In der Regel liegt die Gültigkeit bei 3 Monaten, andernfalls verfällt der Gutschein. Außerdem kann der Gutschein nur bei gewissen Trägern und Maßnahmen eingelöst werden. Diese müssen ein Zertifikat nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) besitzen.

 

Und so kann der Bildungsgutschein konkret eingelöst werden:

1.Bildungsgutschein beim Bildungsträger abgeben

2.Der Bildungsträger füllt diesen aus und gibt ihn an Ihren Arbeitsvermittler zurück

3.Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Vordrucke für die Beantragung von Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten etc. auszufüllen und einzureichen

4.Nach Eingang des Bildungsgutscheins vom Träger und Ihrer Antragsvordrucke entscheidet Ihr Arbeitsvermittler über die Förderung der konkreten Weiterbildung

5.Ihre kompletten Unterlagen werden intern weitergeleitet, anschließend erhält man einen Förderbescheid und bekommt die Zahlungen überwiesen