Bittere Mandeln Lebensmittelrecht
Bittere Mandeln Lebensmittelrecht

Bittere Mandeln Lebensmittelrecht

Abgabe durch Apotheken

Beitrag, Deutsch, Eine Seite

Autor: Gaius von der Locht, RA, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Erscheinungsdatum: 2015

Seitenangabe: 1


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Weihnachtszeit ist Backzeit und manche Zutaten bekommt man in Apotheken.Bittere Mandeln sind für einen echten Stollen notwendig.Bittere Mandeln sind aber auch giftig. Sie enthalten ca. 5 % des cyanogenen Glykosids Amygdalin, aus dem Blausäure freigesetzt wird. In hoher Konzentration führt dies zum Tod und bei Kindern reichen hierzu schon 5-10 Stück.Im freien Verkauf erhält man die bitteren Mandel kaum, aber Apotheken verkaufen diese.Eine rechtliche Beschränkung zum Verkauf besteht für Apotheken nicht, da die bitteren Mandeln bei Verwendung als Backzutat als Lebensmittel keiner Verkaufbeschränkung unterliegen, also insbesondere nicht der Gefahrstoffverordnung.Hinsichtlich der Abgabemenge gibt es verschiedene rechtlich nicht bindende Empfehlungen an die Apotheken, wobei z.B. das sächsische Sozialministerium eine Menge von max. 50 Gramm empfiehlt.

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Gaius von der Locht, RA, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Fachanwalt Arbeitsrecht,Familienrecht und Steuerrecht

Von der Locht-Ochsner Rechtsanwaltskanzlei Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht

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