CE-Kennzeichnung von Bauprodukten
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Seminar


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Sprache: Deutsch

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Veranstalter

Haus der Technik e. V.

Haus der Technik e. V.

Telefon: +49-201-1803-1

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hdt.de

Preis: k. A.

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Inhalt

ln diesem Seminar soll auf den Neuen Ansatz als Hintergrund der Verordnung, auf ihre Besonderheiten im Unterschied zu anderen Harmonisierungsvorschriften, auf die sich aus diesen Besonderheiten ergebenden Fragen und auch auf die Vorgehensweise bei der Umsetzung der Verordnung in Deutschland eingegangen werden. Letzteres betrifft insbesondere den wichtigen Bereich der harmonisierten Normen. ln diesem Zusammenhang werden die bauaufsichtlichen Instrumente erläutert - soweit aufgrund der zu überarbeitenden Musterbauordnung bereits bekannt - sowie deren Zusammenspiel mit den harmonisierten Normen. Die Bauproduktenverordnung ist leider an vielen Stellen interpretierbar. Gerichtsfeste Aussagen dazu kann es nur vom Europäischen Gerichtshof geben. Das Seminar soll aber dazu dienen, auf solche Problembereiche aufmerksam zu machen und Argumentationen für eigene Sichtweisen zu liefern. Außerdem werden die Unterschiede zwischen der Bauproduktenrichtlinie und der Bauproduktenverordnung zusammengefasst.

Ziel

Das Seminar wendet sich an Hersteller von Bauprodukten, Bau­ ausführende und Entwurfsverfasser sowie Mitarbeiter in Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstellen, um ihnen die Grundlagen der Bauproduktenverordnung sowie der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte zu vermitteln.

Thema

Am 4. April 2011 wurde die neue Bauproduktenverordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie trat 20 Tage später in Kraft, enthält allerdings Übergangsregelungen, so dass sie in Hinblick auf die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten erst ab Juli 2013 praktisch wirksam wurde. Sie löste die Bauproduktenrichtlinie ab und verfolgt dabei zum Teil, vor allem im Bereich außerhalb der harmonisierten Normung, neue Konzepte. Schwierigkeiten in der Interpretation sowie auch in der praktischen Umsetzung der Verordnung ergeben sich aus manchen unklaren oder widersprüchlichen Regelungen, aber auch aus der Tatsache, dass die Verordnung keine Endprodukte, sondern Zwischenprodukte zum Gegenstand hat. Trotzdem richten sich die in der Verordnung formulierten Grundanforderungen nicht an den Regelungsgegenstand, die Bauprodukte, sondern an die "Endprodukte", die Bauwerke.

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Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
13.11.2018
Essen
Dipl.- Kff. Ute Jasper Kontaktanfrage