Checkliste Baurechtsfall
Checkliste Baurechtsfall

Checkliste Baurechtsfall

Checkliste, Deutsch, 2 Seiten, WINTER & PARTNER GbR

Autor: Martin Winter

Erscheinungsdatum: 2006

Quelle: http://www.winter-gbr.de


Aufrufe gesamt: 1029, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

WINTER & PARTNER GbR Rechtsanwälte - Notare

Telefon: +49-30-235110-0

Telefax: +49-30-235110-90

Preis: kostenlos

Bezugsquelle:

Folgende Unterlagen sind zur Besprechung mitzubringen bzw. folgende Hinweise sollten beachtet werden damit sich unsere Zusammenarbeit einfacher gestaltet und Zeit eingespart werden kann:

I. Chronologie

Eine zeitlich geordnete Chronologie sollte stichwortartig gefertigt werden (wann fanden welche Vereinbarungen statt, wann geschah was, wer (Name und Anschrift) war dabei).

Die Anfertigung einer solchen Chronologie ist sehr wichtig! Eine einigermaßen zeitnahe Anfertigung hat auch den Vorteil, dass die Erinnerung genauer ist.

Beispiel:


10.2.2004: Gespräch über einen möglichen Bauvertrag im Büroraum der Fa. X. Anwesend waren Fr. A; Herr B, C, D. Übergabe eines Bauvertrages (Anlage 1);

24.2.2004: Vertragsverhandlung im Büroraum Fa. X. Anwesende: Fr. A, Herr C. Intensive Diskussion des Vertragsinhaltes insbes. zu § 3 Abs. 1, 5 Abs. 4 und hinsichtlich des LV; Anschließend: Unterzeichnung

5.4.2004: BG erteilt

22.4.2004: Baubeginn

5.5.20004: Erhalt der ersten AB über 18.000€ (Anlage 2)

15.5.2004: Zahlung der 1. AB abzgl. des eingeräumten Skontos

10.6.2004 Mängelmeldung wegen Kellerundichtigkeit verursacht durch mangelhafte Abdichtung der schwarzen Wanne (Nordseite des Hauses); Anlage 3

17.6.2004: Mängelbeseitigungsversuch und Ablehnung weiterer Maßnahmen zur Beseitigung dieses Mangels. Anlage 4

20.6.2004: Hinweis auf Zurückbehaltungsrecht-Anlage 5

.....usw.

II. Zusammenstellung

Die für die Beurteilung der Angelegenheit wesentlichen Unterlagen sollten zusammengestellt und mitgebracht werden.

Eine Konvolutübergabe bitte vermeiden. Bringen Sie bitte Kopien mit bzw. die Originale nachdem Sie sich zuvor Kopien gemacht haben (dies erspart Ihnen Kopierkosten; bei Rückfragen können Sie auf diese Unterlagen zurückgreifen).

Die Unterlagen sollten vor Übergabe gesichtet und (z.B. zeitlich) geordnet werden, damit auf beiden Seiten Zeit eingespart werden kann.

Bittes daran denken, dass Bilder oftmals mehr zum Ausdruck bringen als "1000 Worte".

Bei schwierigeren / umfangreicheren Unterlagen kommt auch die Einreichung der Unterlagen vor der Besprechung in Betracht, damit eine sachgerechte Vorbereitung erfolgen kann (Achtung: Dies geht über eine „Erstberatung“ hinaus).

III. Namens- und Adressenliste

Die Namen, Adressen, Telefon- und Faxnummer des Vertragspartners oder eventueller Zeugen oder Sachverständigen sollten aufgelistet werden.

IV. Informationspersonen

Soweit es um kompliziertere technische Sachverhalte geht, kann es sich empfehlen, kompetente Personen – wie z.B. Architekten, Ingenieure oder unmittelbar mit der Sache befasste Mitarbeiter – zu der Besprechung mitzubringen.

V. Mitteilungen von Informationen z. B. über Ihre Firma und den Vertragspartner

  • Name der Firma
  • Gesellschafter / Geschäftsführer
  • Anschrift
  • Telefon-/Fax- und Handynummer
VI. Unterlagen

Beispiele: Werklohnforderung und Vergütungsforderung des Architekten

1) Vergütungsforderung des Bauunternehmers

  • -Leistungsverzeichnis
  • -Angebot
  • -Vertragsbedingungen
  • -gegebenenfalls zusätzliche technische Bedingungen
  • -schriftlicher Bauvertrag bzw. das schriftliche Auftragsschreiben
  • -nachträgliche Vereinbarungen (Zusatzvertrag/Änderungen)
  • -Rechnungen (Abschlagszahlungsrechnungen; Schlussrechnung; Aufstellung der Zahlungen mit genauen Daten und Summen – z.B. wegen der Frage des Skontos), Mahnungen
  • -Abnahmeprotokoll oder andere Protokolle betreffend Begehungen -Korrespondenz betreffend etwaiger Mängel und den etwaigen Verzug
  • -Gutachten / gutachterliche Stellungnhamen
  • -sonstige wichtige Korrespondenz
  • -Mitteilung der noch offenen Forderung, die von der Gegenseite verlangt werden soll bzw. Mitteilung, welches Interesse Sie gegenüber der Gegenseite geltend machen wollen
  • -Fotografien
2) Vergütungsforderungen des Architekten

  • schriftliche Vollmacht, die gegebenenfalls mit Verpflichtungserklärung ausgestattet ist
  • schriftlicher Architektenvertrag, gegebenenfalls das einseitige Angebot, falls der Vertrag nicht von beiden Parteien unterzeichnet wurde Abschlagszahlungsrechnungen und gegebenenfalls Schlussrechnung, Mahnungen
  • Bauvoranfrage bzw. Baugesuch
  • Korrespondenz betreffend das konkrete Problem
  • Mitteilung der noch offenen Forderung, die von der Gegenseite verlangt werden soll bzw. Mitteilung, welches Interesse Sie gegenüber der Gegenseite geltend machen wollen
Streitigkeiten in Bausachen können vielfältig sein. Die zur Verfügung zu stellenden Unterlagen richten sich vor allem danach was zwischen den Parteien im Streit ist. Sollten z.B. „nur“ Baumängel im Streit sein, so sollten diese insbesondere nach ihrer Lage und Gestalt so beschrieben werden, dass auch eine dritte Person diese finden kann (i.ü. VI. Ziffer1). Im Zweifel fragen Sie uns ganz einfach danach welche Unterlagen Sie mitbringen sollen.

VII. Gebührenhinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beratungstätigkeit des Rechtsanwalts naturgemäß „Geld“ kostet. Jede Beratungstätigkeit des Rechtsanwaltes führt zu Gebühren gemäß dem RVG bzw. zu Gebühren gemäß Vergütungsvereinbarung. Es kann insbesondere auch ein Stundenhonorar vereinbart werden. Das Stundenhonorar kann die gesetzlichen Gebühren übersteigen. Weitere Informationen zu Rechtsanwaltsgebühren finden Sie auf unserer Website (www.winter-gbr.de) unter „Anwälte informieren“, dort „Rechtsanwaltsgebühren“.

Martin Winter

DE, Berlin

Fachanwalt Baurecht und Architektenrecht

WINTER & PARTNER GbR Rechtsanwälte - Notare

Publikationen: 1

Veranstaltungen: 1

Aufrufe seit 12/2006: 1048
Aufrufe letzte 30 Tage: 2