Beitrag, Deutsch, Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Autor: Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht
Erscheinungsdatum: 07.09.2016
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"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass es keine unerlaubte Geschäftspraktik darstellt, wenn Computerhersteller ihre Geräte mit vorinstallierter Software ausliefern. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob die Software nützlich ist oder sinnvoll bzw. ob es sich um kostenlose Tools oder um Testversionen handelt, die nach Ablauf der Testphase kostenpflichtig werden..."
Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht
DE, Karlsruhe
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte
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