Beitrag, Deutsch
Autor: Jürgen Hahn
Herausgeber / Co-Autor: 1155PM consultants GmbH/ Jürgen Hahn
Erscheinungsdatum: 27.03.2020
Quelle: Website der 1155PM consultants GmbH
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Wenn Sie Auftragnehmer/ Nachunternehmer in einem Projekt sind, informieren Sie Ihren Auftraggeber bitte darüber, dass derzeit ein aktuelles Ereignis vorliegt, welches Ihr Unternehmen daran hindert, seinen vertraglichen Verpflichtungen im jeweiligen Projekt nachzukommen. Oder informieren Sie darüber, dass dieses aktuelle Ereignis in näherer Zukunft das Potential haben wird, Ihr Unternehmen daran zu hindern, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen. Ob die Corona-Pandemie das Ereignis ist, welches Sie hindert, muss im Einzelfall bestimmt werden. Die Information Ihrer jeweiligen Vertragspartner ist auf jeden Fall ein erster Schritt auf dem Weg der Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Konsequenzen der Krise für Ihr Projekt. Wichtig hierbei ist, dass Sie diese Information innerhalb der Fristen und in der Form vornehmen, zu der Sie Ihr Projektvertrag/ oder die anwendbare Rechtsordnung verpflichten. Diese Information muss zwingend vertragsindividuell erfolgen. Ein Hinweis auf Ihrer Unternehmens-Website und/ oder den Sozialen Medien ist nicht ausreichend und vor allem nicht dazu geeignet Ihrer vertraglichen/ gesetzlichen Schadensminderungspflicht nachzukommen.
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