Cour de Justice de l'Union Européenne
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Nature de l'action pour rupture brutale de relations commerciales établies

Beitrag, Französisch, 4 Seiten, LEXIS-NEXIS

Autor: Karl H. Beltz

Herausgeber / Co-Autor: LEXIS-NEXIS

Erscheinungsdatum: 26.09.2016

Quelle: JCP G - La semaine juridique 2016 Nr. 39

Seitenangabe: 1760 - 1764


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Der Autor bespricht in einer namhaften juristischen Wochenzeitung Frankreichs ( La semaine juridique - G) das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.09.2016 in Sachen Granarolo ./. Ambrosi Emmi France (C-196/2015). In diesem Urteil ging es um die Frage, welcher Rechtsnatur eine Klage auf Schadensersatz wegen des brutalen Abbruchs einer bestehenden Geschäftsbeziehung nach französischem Recht (Art. 442-6 I 5 frz. HGB) ist.
Je nachdem, ob es sich dabei um einen deliktischen oder vertraglichen Anspruch handelt, kann dies für die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts von ausschlaggebender Bedeutung sein. Entgegen der Auffassung der Generalanwältin und der Europäischen Kommission, die beide einen deliktischen Anspruch bejaht haben, kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass es sich im Ausgangsfall um einen vertraglichen Anspruch handelt, jedenfalls dann, wenn bestimmte übereinstimmende Indizien diese Annahme untermauern. Haben die Parteien wie im Ausgangsfall INCOTERMS (hier: EX-WORKS) verwandt, so kann dies zur Zuständigkeit des Gerichts am vereinbarten Lieferort führen, obwohl im innerstaatlichen französischen Recht von einem deliktischen Anspruch ausgagangen wird, wonach sich die Zuständigkeit nach dem Ort richtet, an dem der Schaden eingetreten ist.

Karl H. Beltz

FR, PARIS

Avocat à la Cour / Rechtsanwalt

CABINET Karl H. BELTZ Avocats à la Cour / Rechtsanwälte Deutsch - Französische Rechtsanwaltskanzlei

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