Das BDSG im Überblick
Das BDSG im Überblick

Das BDSG im Überblick

Information zum BDSG bei Anwendung in der Privatwirtschaft - Erläuterungen,Schaubilder und Organisationshilfen

Buch, Deutsch, 88 Seiten, DATAKONTEXT FACHVERLAG GmbH

Autoren: Peter Gola, Andreas Jaspers

Erscheinungsdatum: 2005

ISBN: 389577376X

Auflage: 3., überarb. und erw


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Beim Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) handelt es sich um eine äußerst komplexe Regelungsmaterie, die sich über den gesetzlichen Wortlaut nur schwer erschließen lässt. Ursächlich hierfür ist eine zweimalige Novellierung, ohne dabei jedoch die Gesamtkonzeption zu ändern oder die Verständlichkeit zu erhöhen. Das BDSG muss gleichwohl von den Unternehmen und deren Datenschutzverantwortlichen umgesetzt werden. Die vorliegende Arbeitshilfe wendet sich an neu bestellte Datenschutzbeauftragte, aber auch an andere Mitarbeiter des Unternehmens mit Datenschutzverantwortung. Sie soll durch verständliche Erläuterungen und Schaubilder einen Einstieg in das Verständnis des Datenschutzrechts geben. Die Regelungen des BDSG sind in Themengebiete untergliedert und werden in Sachzusammenhängen systematisch erläutert. In der dritten Auflage dieser Praxishilfe wurden die Erläuterungen zu den einzelnen Kapiteln erweitert und an die aktuelle Interpretation des Gesetzes durch die Rechtsprechung und Aufsichtsbehörden angepasst. Die Schaubilder wurden ergänzt und erweitert. Weiterhin wurden Muster von Praxishilfen in das Werk aufgenommen. Besonders hervorzuheben sind eine Unternehmensrichtlinie und ein Mitarbeitermerkblatt zum Datenschutz sowie eine Checkliste zur Umsetzung der acht Gebote zur DatensicherheZielgruppe: Das Werk wendet sich nicht nur an betriebliche Datenschutzbeauftragte sondern überdies auch an die Datenschutzverantwortlichen in den Fachabteilungen sowie an Betriebsratsmitglieder. Die systematische Darstellung des BDSG anhand von Schaubildern ermöglicht es den Datenschutzverantwortlichen, die komplexe Materie des BDSG sowohl sich selber zu erschließen als auch den mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betrauten Mitarbeitern zu vermitteln. Insoweit kann die Darstellung auch zur gesetzlich gebotenen Mitarbeiterschulung eingesetzt werden.

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