Das Erbrecht unter Berücksichtigung unserer besonderen Kinder
Das Erbrecht unter Berücksichtigung unserer besonderen Kinder

Das Erbrecht unter Berücksichtigung unserer besonderen Kinder

Vortrag, Deutsch, Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg

Autor: Michael Ott-Eulberg

Erscheinungsdatum: 08.02.2007


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Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg referierte am 08.02.2007 in Augsburg, Schäfflerbachstr. 26, zum Thema "Das Erbrecht unter Berücksichtigung unserer besonderen Kinder".

Es wurde hier in diesem Vortrag die gesetzliche Erbfolge besprochen, die Testamentsgestaltung und die Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zum Handicaptestament.

Der Vortrag, der aus zwei Blöcken von ca. jeweils 45 Minuten bestand, behandelte im Block I die gesetzliche und testamentarische Erbfolge und nach einer kurzen Pause im Block II die Konsequenzen einer fehlenden bzw. falschen testamentarischen Planung bei Berücksichtung unserer besonderen Kinder.

Michael Ott-Eulberg

DE, Augsburg

Arabisches Recht Eulberg & Ott-Eulberg

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