Das Leben in einer realen und fiktiven Welt
Das Leben in einer realen und fiktiven Welt

Das Leben in einer realen und fiktiven Welt

Anmerkungen zur "Matrix" im Unterhaltsrecht oder: Der Umgang mit fingierten Einkünften

Aufsatz, Deutsch, 10 Seiten, Familie und Recht FuR

Autor: Dr. Eberhard Jüdt

Erscheinungsdatum: 01.10.2012

Quelle: FuR - Familie und Recht

Seitenangabe: 520-529


Aufrufe gesamt: 530, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

Familie und Recht FuR

Telefon: +49-221-94373-7000

Telefax: +49-221-94373-7201

Referenzeintrag

Weitere Informationen über:

Dr. iur. Eberhard Jüdt:

Kontakt

Familie und Recht FuR:

Kontakt

In Schriftsätzen liest man dies so oder ähnlich, jedenfalls immer wieder und je nach Bundesland unterschiedlich häufig, in vielen Fällen dank dieses Hinweises auch mit erfreulichem Verfahrensausgang:

»Der Antragsgegner schuldet den beantragten Unterhalt auch in der geltend gemachten Höhe, weil er sich insoweit als leistungsfähig behandeln lassen muss; darauf, dass er nur ein Einkommen knapp über dem notwendigen Selbstbehalt verdient, kommt es nicht an, weil es ihm möglich und zumutbar ist, durch eine Nebenbeschäftigung seine Leistungsfähigkeit zu steigern«

oder mit umgekehrtem Vorzeichen:

»Der Antragstellerin steht der geltend gemachte Scheidungsunterhalt nicht zu, weil sie es mutwillig unterlässt, durch Aufnahme einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit ein Einkommen zu erzielen, mit dem sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten in der Lage wäre«.

Und der anwaltliche Leser, an dessen Mandanten dieser Hinweis adressiert ist, weiß sofort, dass er sich fortan nicht mehr mit den Einkünften seines Mandanten, die dieser tatsächlich in dem unterhaltsrelevanten Zeitraum erzielt, zu beschäftigen hat, sondern mit jenen, die dieser zu erzielen unterließ: Das weite und denkbar unbehagliche Terrain der Einkommensfiktion wurde betreten, das über den – wegen des geringen Einkommens des Mandanten bislang einigermaßen verlässlich prognostizierbaren, nunmehr aber keineswegs mehr gewissen – Ausgang des Unterhaltsverfahrens entscheiden wird.

Aber keine Sorge: Dieser Beitrag unternimmt nicht den im Zweifel untauglichen Versuch, das Problem der Einkommensfiktion mit allen seinen Schattierungen und Fragwürdigkeiten umfassend darzustellen. Diesen Versuch unternehmen nicht einmal Lehrbücher zum Unterhaltsrecht, die sich auf die geläufigsten Fragen zwangsläufig beschränken müssen. Der Beitrag soll sich vielmehr – neben einem kurzen Exkurs in das Verfassungsrecht – nur auf einige wenige Teilaspekte der Einkommensfiktion, und dies auch nur auf Seiten des Unterhaltsschuldners, beschränken wie auf den der Einkommensfiktion bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Unterhaltspflichtigen (II.), der konsequenten Fortführung eines einmal betretenen Fiktionspfades (III.) und schließlich auf den Aspekt der Fiktionsbeendigung (IV.), der sich in der familiengerichtlichen Praxis meist als besonders problematisch darstellt.

Dr. Eberhard Jüdt

DE, Neuwied

Breit & Jüdt

Publikationen: 34

Veranstaltungen: 3

Aufrufe seit 11/2009: 1415
Aufrufe letzte 30 Tage: 1